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Verwaltungsgericht untersagt BKA Himmels-Rasterfahndung

#1 von Sirius , 29.12.2022 16:14

Fluggastdaten: Verwaltungsgericht untersagt BKA Himmels-Rasterfahndung

Die anlasslose und massenhafte Verarbeitung von Flugpassagierdaten durch das BKA ist rechtswidrig, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden.

Die vom Bundeskriminalamt (BKA) bislang praktizierte anlasslose und massenhafte Fluggastüberwachung ist mit dem EU-Recht und den darin verbrieften Grundrechten nicht vereinbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Urteilen vom 6. Dezember 2022 in zwei Verfahren festgestellt, wie es kurz vor Weihnachten mitteilte. In beiden Fällen ging es um die Verarbeitung sogenannter Passenger Name Records (PNR) nach dem Fluggastdatengesetz (FlugDaG), mit dem der Bundestag 2017 eine einschlägige EU-Richtlinie umzusetzen versuchte.
Die Klagen in Wiesbaden hatten Malte Spitz, Generalsekretär der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), und der frühere EU-Beamte Emilio De Capitani 2019 eingereicht. Sie flogen jeweils auf innereuropäischen Strecken beziehungsweise von der EU aus in Drittstaaten und von dort zurück. In diesem Zusammenhang glich das BKA ihre Daten mit polizeilichen Datenbanken ab. Zu einem Treffer führte dies nicht.

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts gab den Klagen nun statt. Bei dem innereuropäischen Flug fehle es an einer grundrechtskonformen Rechtsgrundlage des BKA, erklärten die Richter. Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürften die Daten von Passagieren von Flügen innerhalb der EU nur verarbeitet werden, sofern es Anhaltspunkte für terroristische Bedrohungen auf bestimmten Flugrouten gebe. Eine solche Lage habe das BKA nicht nachweisen können. Die "Totalüberwachung sämtlicher Flüge", wie sie das FlugDaG vorsehe, sei daher unzulässig.
Auch bei dem Flug in einen Drittstaat liegt dem Gericht zufolge keine Rechtsbasis für die Datenverarbeitung durch das BKA vor. Die Bekämpfung gewöhnlicher Kriminalität rechtfertige es nach der EuGH-Rechtsprechung nicht, die Informationen sämtlicher Flugpassagiere ohne konkreten Anhaltspunkt mit Ausschreibungs- und Fahndungsdatenbanken abzugleichen.
Die Mitgliedstaaten haben laut der Ansage vielmehr die Aufgabe, gesetzlich die schweren Straftaten zu benennen, wegen derer die Reisenden "einer so weitgehenden Datensammlung" ausgesetzt würden. Nur so könnte sichergestellt werden, dass das System der Fluggastdatenspeicherung allein zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eingerichtet und betrieben werde. Einen solchen Straftatenkatalog enthalte das FlugDaG aber nicht.

Weiterlesen:

https://www.heise.de/news/Fluggastdaten-...ng-7443833.html


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Sirius
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