Letzte Meldung
X

An alle neu registrierten Benutzer!

Wir achten hier auf den Datenschutz. Insbesondere auf die Privatsphäre unserer Mitglieder. Wer sich nur anmeldet, um am "Küchentisch" mitzulesen oder nur Mitgliederlisten einsehen will, wer nur Spam posten möchte und nicht auf meine PNs reagiert, den lösche ich wieder.

Wohnen untersagt: Haus in Würzburg trotzdem nicht geräumt

#1 von Sirius , 06.09.2021 17:01

Wohnen untersagt: Haus in Würzburg trotzdem nicht geräumt

Für die Bewohner in einem Haus in Würzburg besteht laut dem Würzburger Verwaltungsgericht "Gefahr für Leib und Leben". 51 Wohnungen müssten eigentlich seit knapp zwei Jahren geräumt sein. Trotzdem werden sie immer noch vermietet.

17 Quadratmeter – so groß ist die Wohnung in Würzburg, in der eine Frau zusammen mit ihrer Tochter lebt. Die erwachsene Tochter schläft auf dem Bett, das über der Küchenzeile angebracht ist. Ihre Mutter schläft auf dem Boden. Platz für ein zweites Bett gibt es nicht. Die beiden zahlen 300 Euro Miete pro Monat für eine Wohnung, die eigentlich gar nicht bewohnt werden dürfte. Genauso wenig wie 50 weitere Wohnungen in dem Haus im Würzburger Stadtteil Grombühl.

Die Bauaufsicht der Stadt Würzburg hat für 51 Wohnungen in dem Haus eine Nutzungsuntersagung mit sofortiger Vollziehung erwirkt. Das hat die Stadt auf Anfrage von BR24 mitgeteilt. Grund dafür sind vor allem Brandschutz-Mängel. Der Bauherr und gleichzeitig Miteigentümer des Hauses hat den Bescheid laut Verwaltungsgericht Würzburg schon im Juni 2019 erhalten. Von da an hätten die Eigentümer vier Monate Zeit gehabt, um die Wohnungen zu räumen. Trotzdem leben dort immer noch Menschen.

Statt die Wohnungen zu räumen, hat der Miteigentümer Klage eingereicht. Bei der Verhandlung im Juli 2021 hat das Verwaltungsgericht Würzburg die Nutzungsuntersagung der Stadt bestätigt. In den Wohnungen bestehe "eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben der betreffenden Bewohner sowie etwaiger Besucher" – so die Begründung des Gerichts. Grund dafür seien vor allem Verstöße gegen brandschutzrechtliche Anforderungen wie zum Beispiel fehlende Fluchtwege. In der Nutzungsuntersagung der Bauaufsicht heißt es laut Gericht außerdem, dass "die winzigen Wohnparzellen nicht die Anforderungen an Aufenthaltsräume" erfüllten.

Weiterlesen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/woh..._eid=7a83bdcc66


Reset the World!

 
Sirius
Beiträge: 26.243
Registriert am: 02.11.2015


   

BKA hat NSO-Spähtrojaner bereits mehrfach eingesetzt
190.000 Kinder in Hartz IV bekommen keinen Corona-Freizeitbonus

  • Ähnliche Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag
Xobor Ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz