Der Datenklau der Digitalkonzerne
Die klugen Antworten der KI-Modelle funktionieren nur, wenn sie von Millionen von Texten trainiert wurden.
In den USA verklagt die «New York Times» Open AI und Microsoft wegen Urheberrechtsverletzungen. Es geht um den immer heftiger werdenden Rechtsstreit um die riesige Menge von Texten, welche die Firmen benötigen, um die Algorithmen ihrer Sprachmodelle zu füttern. Millionen von Artikeln, die von der «New York Times» veröffentlicht wurden, dienten dazu, automatisierte Chatbots zu trainieren und deren Aussagen in die eigenen Ergebnissen einzubeziehen.
Die «New York Times» beziffert keine konkreten Geldforderungen. Sie möchte jedoch die Angeklagten für Schäden in Milliardenhöhe im Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Kopieren und Verwenden «ihrer einzigartig wertvollen Werke» zur Verantwortung ziehen.
Was soll nun aber eine solche Erklärung in den USA, nachdem sich in der Europäischen Union die Staaten nach langen Diskussionen darauf geeinigt haben, die Risiken der künstlichen Intelligenz (KI) zu regulieren? Verboten wurde dabei nicht die Technik, sondern die Anwendung von KI in hochsensiblen Bereichen. So soll «Social Scoring», also eine Punktevergabe für erwünschtes Verhalten, durch Methoden der künstlichen Intelligenz ausgeschlossen werden.
Ähnliche Kritik im deutschsprachigen Raum
Viele Digitalpolitiker haben diese Entscheidungen des europäischen Parlaments beruhigt. Von der Seite der Verlage kommt hingegen – wie in den USA – zunehmend Widerstand. Denn für Autorinnen und Autoren stellt sich die Frage, was mit den Rechten an ihren Werken geschieht, wenn diese zu Trainingszwecken von den Sprachmodellen der künstlichen Intelligenz «verwurstet» werden.
Das gilt nicht nur für die Journalisten der New York Times. Auch das Netzwerk Autorenrechte im deutschsprachigen Raum (D-A-CH) protestiert in einer Petition, die bereits mehr als 2000 Unterstützende unterzeichnet haben, die angedachten Regelungen. So heisst es in der Petition: «Sanktionen für Sicherheitsverletzungen, wie etwa Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen, mangelnde Kennzeichnung und Unterlaufen ethischer Standards, sind in dieser verstörend kultur- und bürgerfeindlichen Haltung der drei Länder nicht vorgesehen.» Es sei ein fatales Signal an alle Kulturschaffenden, an alle Bürgerinnen und Bürger, wenn ausgerechnet jene technischen Unternehmen geschützt werden, die sich für die Entwicklung ihrer Profite an Kulturwerken illegitim bedienen.
Internet und Urheberrecht
Der Zusammenhang von Internet und Urheberrecht ist schon seit vielen Jahren ein schwieriges Thema. Denn lange war auch der Gedanke verbreitet, dass auf dem Netz alles kostenlos geteilt werden könne. Der Gratisgedanke ist allerdings mittlerweile zurückgegangen. Die Internet-Plattformen haben sich stark kommerzialisiert. Auch Bilder und Texte können nur in Ausnahmefällen gratis heruntergeladen und weiterverwendet werden. Die Initiative von «Creative Commons» versucht hier, den ursprünglichen Gedanken aufrechtzuerhalten, um Regeln zu formulieren, nach welchen Inhalte frei weiterverbreitet werden können.
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