Ampel plant Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür. Amtsrichter sollen über Beiträge im Netz urteilen
Schweigen schützt vor Datenklau
Auf dem Parteitag der FDP am vergangenen Wochenende war viel die Rede vom längst überfälligen „digitalen Aufbruch“. Bundesjustizminister Marco Buschmann verkündete das Bevorstehen der „Bundesdigitalrepublik Deutschland“. Ein Blick in die von der Ampel-Koalition am 12. April vorgestellten „Eckpunkte zum Gesetz gegen digitale Gewalt“ macht anschaulich, wohin die Reise zum weiteren Abbau der Persönlichkeitsrechte gehen soll.
Als ob es nicht schon genug Gesetze zur Ausspähung privater Daten durch Polizei und Geheimdienste gäbe, beklagt Buschmann das Fehlen eines „effektiven Instruments zum Schutz vor notorischen Rechtsverletzern“ im digitalen Raum. Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 2. März 2010 die Speicherung von Nutzerdaten bei den Anbietern von Telekommunikations- und Internetdiensten auf Vorrat für unzulässig erklärt hatte, das bayerische Verfassungsschutzgesetz deshalb am 26. April 2022 vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt wurde und zuletzt der Europäische Gerichtshof am 20. September 2022 unmissverständlich klargestellt hat, dass jede Speicherung von individuellen Verbindungsdaten einen schweren Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Menschen mit sich bringt, will die Ampelkoalition nun in einem neuen Anlauf die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür einführen. Unter dem Deckmantel des „Kampfs gegen Hasskriminalität“ sollen private Nutzer in Zukunft die Befugnis erhalten, bei digitalen Dienstleistern wie Facebook, WhatsApp oder Twitter sämtliche Nutzerdaten von böswilligen „Inhalteverfassern“ zu erlangen und anschließend deren Accounts sperren zu lassen.
Das Eckpunktepapier Buschmanns betont, dass es dabei nicht unbedingt um strafrechtliche relevante Äußerungen auf Internetplattformen geht, sondern um alles, was zu den „allgemeinen Persönlichkeitsrechten“ gehört. Dazu zählt das Justizministerium jeden „wahrheitswidrigen Nutzerkommentar“, Buschmann nennt als Beispiel die Restaurantkritik. Was konkret „wahrheitswidrig“ ist, darf dann ein Amtsrichter entscheiden. Nach der aktuell gängigen Lesart werden auch kritische Posts mit „wahrheitswidrigen“ politischen Inhalten betroffen sein. Mit der Offenlegung ihrer privaten Daten und nachfolgender Accountsperre werden somit auch die Nutzer zu rechnen haben, die in Abrede stellen, dass Waffenlieferungen dem Frieden dienen oder behaupten, dass deutsche Rüstungsfirmen trefflich vom Krieg profitieren.
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