Digitalisierung der Gesundheitsämter Millioneninvestitionen in Software, parallele Ansätze und verpasste Chancen
Corona hat die digitale Rückständigkeit der Gesundheitsämter offengelegt. Mit dem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) stellte die Bundesregierung 800 Mio. Euro für die Digitalisierung bereit. Einige Länder planen damit eigene Fachanwendungen für die Ämter. Übertragbar auch auf andere - bei entsprechenden Anpassungen. Eine Doppelförderung schließen aber alle Beteiligten aus. Experten kritisieren die Fördermittelverwendung als verpasste Chance für einheitliche Lösungen.
Gesundheitsämter sollten eigentlich die Grundlage für ein funktionierendes Gesundheitswesen schaffen. Corona hat gezeigt: Für die Bewältigung pandemischer Lagen waren sie 2019 nicht gut gerüstet – mit allen damit verbundenen Folgen für die Betroffenen. Noch im Herbst 2020 wollte die damalige Bundesregierung mit einem milliardenschweren Förderprogramm Abhilfe schaffen: mit dem "Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)".
Das vier Milliarden schwere Paket enthält 800 Millionen für eine bessere Digitalisierung unter anderem der Gesundheitsämter. Diese arbeiten bis heute im Wesentlichen mit wenigen Fachsoftware-Programmen, die Kritikern zufolge nicht auf der Höhe der Zeit sind. Es geht mit Fördermittelzusagen für Modellprojekte, für Ein-Land-für-alle-Maßnahmen und für Ländermaßnahmen einher.
Mit dem frischen Geld lassen zum Beispiel Rheinland-Pfalz und Sachsen die in ihren Bundesländern inzwischen seit Jahren genutzten Fachsoftware-Anwendungen auf ein neues Niveau heben. Drei Bundesländer wollen jeweils eine komplett neue Anwendung: In Hessen und Baden-Württemberg sind diese fast fertig. Beide unterscheiden sich grundsätzlich von der Entwicklungsphilosophie: Während in Hessen eine Open-Source-Anwendung entsteht, deren Programmierung einmal allen zur Verfügung stehen wird, entwickelt das Unternehmen HBSN in Baden-Württemberg eine sogenannte proprietäre Software, d.h. hier geht es ähnlich wie bei den vorhandenen Anwendungen um künftig zu erwerbende Lizenzen. Die Anwendungen sollen 2025 den Gesundheitsämtern beider Länder bereitgestellt werden.
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https://www.mdr.de/nachrichten/deutschla...r-oegd-100.html
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