Die Digitalisierung frisst unsere Rechte
Ansprüche von Autoren scheren die Bundesregierung offenbar nicht. Das zeigt die Novelle zum Wissenschaftsurheberrecht. Sie opfert die publizistische Freiheit. Ein Gastbeitrag.
Das Urheberrecht muss immer wieder an die Gegebenheiten der Gegenwart angepasst werden. Auf keinen Fall darf dies jedoch auf dem Rücken der Autoren geschehen, die im Gerangel der ökonomisch orientierten Interessengruppen ohnehin nicht angemessen zu Gehör kommen. In den Bundesministerien werden die in Urheberrecht, Grundgesetz und UN-Charta verbürgten Persönlichkeitsrechte der Autoren offensichtlich für irrelevant gehalten. Eine jüngst vom Kabinett verabschiedete Urheberrechtsnovelle kommt vornehmlich als Konsumenten-, nicht als Produzentenschutz daher – als sei die Legislative in diesem heiklen Bereich der Wissenschaftsfreiheit nur eine Branche des Verbraucherschutzes. Für die zentrale, aber bedeutend schwieriger zu beantwortende Frage, wie man Autoren vor Piraterie und Plagiarismus besser schützt, weiß die Politik keine Antwort. Sie konzentriert sich auf das populistische Ziel, die „Wissensgesellschaft“ mit einem Urheberrecht zu beglücken, das den Zugriff auf veröffentlichte Werke für Zwecke des Unterrichts und der Wissenschaft „erleichtere“.
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http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/bu...t-14992353.html
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