Urteil: Kein Schadenersatz an Eon wegen Zwangspause von Atommeilern
Der Energiekonzern Eon hat trotz der Zwangspause zweier Atommeiler nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Landgericht Hannover wies am Montag eine Klage über rund 380 Millionen Euro ab. Zur Begründung hieß es, dass der Energiekonzern gegen den damaligen Verwaltungsakt vor ein Verwaltungsgericht hätte ziehen müssen. Da diese Anfechtung ausblieb, sah sich das Landgericht nicht veranlasst, über Schadenersatzfragen inhaltlich zu entscheiden. Denn eine Schadenersatzpflicht entfalle, „wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden“.
Im Kern folgte die 19. Zivilkammer unter Vorsitz von Martin Schulz damit dieser Linie: Eon habe damals nicht das Naheliegende versucht, nämlich vor das Verwaltungsgericht zu ziehen, und dürfe sich daher über die Folgen im Nachhinein auch nicht beschweren. Ein Sprecher des Eon-Konzerns sagte: „Wir prüfen die Entscheidung des Gerichts.“ Eon sehe seinen verlangten Schadenersatzanspruch im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung am Bundesgerichtshof BGH, daher sei „eine Berufungseinlegung wahrscheinlich“, teilte er mit.
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