Gericht: Kein Anspruch auf Schadenersatz für VW-Diesel-Besitzer
Nach Überzeugung des Landgerichts Braunschweig haben Käufer eines Diesel-Pkw mit Manipulationssoftware keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Hersteller. Eine entsprechende Klage gegen die Volkswagen AG wies das Landgericht ab. Zwar verstoße eine Abschalteinrichtung gegen geltendes Recht. Die Typengenehmigung habe aber dennoch weiter bestand und die Nutzung des Autos im öffentlichen Straßenverkehr sei daher weiterhin möglich. (Az: 3 O 21/17) Der Kläger hatte 2010 einen VW Eos TDI gekauft. Das Auto hat eine Software, die die Stickstoff-Emissionswerte auf dem technischen Prüfstand "optimiert". Das Landgericht wertete diese Software zwar als "unzulässige Abschalteinrichtung", die gegen EU-Recht verstoße. Da VW die Manipulationssoftware auch nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt offengelegt habe, entspreche das Auto auch nicht der erteilten Typengenehmigung. Nach geltendem Recht führe diese Abweichung aber nicht zum Erlöschen der Typengenehmigung, argumentierte das Gericht. Daher könne das Auto weiterhin auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Zudem betonte das Landgericht, die Abgasvorschriften seien keine Schutznormen für Autokäufer.
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