Rundfunkbeitrag: Richter sehen kein Recht auf Barzahlung
Ein Journalist kämpft für das Recht auf Barzahlung. Am Beispiel des Rundfunkbeitrags versucht er ein Exempel zu statuieren. Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel scheitert er – die Sache ist aber noch nicht vom Tisch.
Bürger haben keinen Anspruch, Rundfunkbeiträge bar zu bezahlen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Dienstag entschieden und die Klage des Frankfurter Journalisten und Autors Norbert Häring abgelehnt. Der Hessische Rundfunk als Gläubiger sei nicht verpflichtet, Barzahlung zu akzeptieren, erklärten die Richter. Sie bestätigten damit ein Urteil aus erster Instanz. Der VGH ließ aber ausdrücklich den Gang zum Bundesverwaltungsgericht zu.
Häring war einer von zwei Klägern in der Sache vor dem Verwaltungsgerichtshof. Ihm geht es nach eigener Aussage um das Grundsätzliche: "Ich möchte das Recht, bar zu zahlen und sehe, dass dieses Recht gefährdet ist", erklärte er. Der Zwang zu Überweisung oder Bankeinzug könne Nachteile haben – beispielsweise für die Privatsphäre, weil Zahlungen verfolgbar seien. Deshalb kämpft der 55-jährige seit 2015 dafür, Rundfunkbeiträge bar zu bezahlen.
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