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RE: Gewissen schützt nicht vor Rundfunkbeitrag

#1 von Sirius , 22.10.2016 00:05

Gewissen schützt nicht vor Rundfunkbeitrag

Das Verwaltungsgericht Neustadt argumentiert, der Rundfunkbeitrag sei zwar zweckgebunden, aber trotzdem mit einer Steuer vergleichbar
Als es noch den Wehrdienst gab, konnte man diesen aus Gewissensgründen verweigern. Beim Rundfunkbeitrag geht das nicht, wie das Verwaltungsgericht im pfälzischen Neustadt an der Weinstraße in einem jetzt bekannt gemachten Urteil vom 20. September entschieden hat Az.: 5 K 145/15.NW. Das Urteil, das erst vor einigen Tagen zugestellt wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger, der Pastor einer freikirchlichen Gemeinde ist, hat deshalb noch knapp einen Monat Zeit, die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu beantragen.
In seiner Klage argumentierte er, es sei ihm "aus Gewissensgründen unzumutbar", "Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramms mitzufinanzieren", weil diese "mit seinen Wertmaßstäben nicht vereinbar" sind. Mit dieser Begründung beantragte er eine Befreiung als Härtefall und teilte seiner örtlich zuständigen Rundfunkanstalt SWR außerdem mit, dass er und seine Familie zuhause weder ein Fernseh- noch ein Radiogerät stehen haben und sich ausschließlich über das Internet und über Speichermedien informieren - eine 2016 durchaus nicht lebensferne Angabe, die der SWR jedoch als rechtlich irrelevant wertete.

Weiterlesen:

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49765/1.html


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RE: Gewissen schützt nicht vor Rundfunkbeitrag

#2 von Karl Ludwig , 22.10.2016 08:43

Ich hatte eine Aufforderung, meinen Beitrag zu leisten, ganz frech beantwortet und behauptet, schon vor Jahren befreit worden zu sein und sie sollten mal ihr Archiv filzen. Seitdem habe ich nichts mehr von der GEZ gehört. Das war vor acht Jahren.

Gewissensnöte sollten wir doch alle haben, die wir mit unseren Steuern dieses System unterstützen. Ich zum Beispiel will nicht, dass von meinen Steuern Autobahnen gebaut werden.

Wäre das nicht eine mögliche Form der finanziellen Demokratie? Jeder Steuerzahler bestimmt selber, wofür sein Geld verwendet werden darf. Mann, gäbe das einen Verwaltungsaufwand. Hö-hö.


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RE: Gewissen schützt nicht vor Rundfunkbeitrag

#3 von Sirius , 22.10.2016 19:48

Das wären dann ja griechische Verhältnisse. Die armen bauen von ihren Steuern Schulen und Kindergärten und die Reichen, wenn sie denn überhaupt zahlen, Golfplätze und Yachthäfen.
Ich will z,B. nicht, dass die kriminelle Autoindustrie von Steuergeld gefördert wird, wie es Dobrindt macht, oder Stromkonzerne, die Deutsche Bundesbahn, die Banken und zig kriminelle Unternehmen mehr.

Sirius


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