ARD und ZDF fordern jährliche Gebührenerhöhungen
Rundfunkbeitrag soll zunächst auf 18,28 Euro steigen
"Einer Beitrags-Verweigerin aus Brandenburg bleibt das TV-Programm im Gefängnis erspart", titelte der Branchendienst turi2.de gestern. Hintergrund der Meldung war, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) eine Haftanordnung zurückzog, worauf hin das Landgericht Potsdam eine zuvor verhängte sechsmonatige Beugehaft gegen den freiberuflichen Clown Kathrin W. aufhob. Bei dieser Beugehaft ging es um 309,26 Euro, die der RBB an Rundfunkgebühren für das Jahr 2013 haben wollte. Den Steuerzahler hätte das halbe Jahr Gefängnis bei einem Tagessatz von 146,87 Euro 26.803,77 Euro gekostet. Abgerundet. Auf Medienanfragen dazu wollte sich der RBB "aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern".
W., die nach eigenen Angaben am Existenzminimum lebt, Wohngeld bezieht und weder Fernseher noch Radio hat, wollte sich nach der Umstellung auf eine geräteunabhängige Haushaltspauschale von der Rundfunkgebühr befreien lassen, was abgelehnt wurde. Als sie eine vom RBB geforderte Vermögensauskunft verweigerte, wurde sie nach eigenen Angaben ins Schuldnerregister eingetragen und ihre Bank kündigte ihren Dispo-Kredit und zog ihre Kreditkarte ein.
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http://www.heise.de/tp/artikel/49/49819/1.html
Zwangssteuer zahlen oder in den Knast!
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