Corona-System wird nicht beendet, sondern zementiert
Bundestag ändert Infektionsschutzgesetz erneut – Damit wird das Dogma der Ansteckungsvermeidung festgeschrieben
Ende der Woche will der Bundestag erneut über eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes abstimmen. Auch über die allgemeine Impfpflicht wird in Berlin debattiert, eine Abstimmung über die Impfpflicht steht aber nicht auf der Tagesordnung für diese Woche.
In der öffentlichen Auseinandersetzung um die Corona-Maßnahmen steht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Schatten der Impfpflicht. Es ist aber für das Corona-Recht grundlegend, weil es unter anderem Impfstatus, Genesenenstatus und Testungen definiert. Auch im IfSG läuft alles auf die allgemeine Impfung hinaus.
Die aktuelle Debatte um das IfSG und die „Lockerungen“ nach dem 19. März, die angeblich zu weit gehen (bspw. Beendigung des Abstandsgebotes, der 3G-Nachweispflicht oder des Maskentragens in Schulen), sind Schall und Rauch. Auch nach einer Änderung des IfSG bleibt prinzipiell so gut wie alles an Maßnahmen möglich. Das spezifische Corona-Recht wird in gewisser Weise verewigt. Zum Beispiel dadurch, dass sämtliche Maßnahmen sofort wieder in Kraft treten, sollte der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ausrufen. Dass man die aber mutwillig erzeugen kann, beweisen die letzten Monate. Ein hohes Infektionsgeschehen wurde für die Fortsetzung des Ausnahmezustandes benutzt, obwohl das Krankheitsgeschehen niedrig war und ist. Lässt man einmal unberücksichtigt, dass das Krankheitsgeschehen nach bzw. durch Impfung bislang auf Seiten der Politik vernachlässigt wird.
Aber auch ohne die Feststellung einer „nationalen Epidemie“ wird das Corona-Recht im Prinzip zementiert. Das beweisen die Ausführungen zum Tragen der Masken. Sie sind eine der Maßnahmen, die nach dem 19. März nun „gelockert“ werden sollen. Dann sollen nur noch in Krankenhäusern, Altenheimen und dem öffentlichen Personenverkehr Gesichtsmasken getragen werden müssen. Auch im Personenfernverkehr (Eisenbahn) sowie im Luftverkehr soll die Maskenpflicht grundsätzlich erhalten bleiben. Einschränkend heißt es: Die Bundesregierung könne zusammen mit dem Bundesrat diese Regelung „aussetzen“. Das bedeutet, in Flugzeugen und Fernzügen herrscht ab jetzt prinzipiell Maskenpflicht, die lediglich „ausgesetzt“ werden kann. Und da das nur für Fernzüge gilt, gilt das Aussetzen nicht für den Nahverkehr, für Busse, S-Bahnen, Trams. In ihnen muss also weiterhin eine Maske getragen werden. Die Maske ist das äußere Symbol für das anhaltende Corona-Regime.
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