Europäischer Gerichtshof: Verlinken ist in der Regel keine Urheberrechtsverletzung
Was darf man verlinken und was nicht? Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass man unter Umständen auch auf geschützte Werke verweisen darf - selbst wenn diese unerlaubt im Netz stehen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten Werken, die ohne Erlaubnis des Urhebers auf einer anderen Website veröffentlicht wurden, stellt prinzipiell keine "öffentliche Wiedergabe" dar.
Für Nutzer bedeutet das, dass sie grundsätzlich auch auf rechtswidrig veröffentlichte Inhalte im Netz verlinken können. Entscheidend ist aber, dass die Verlinkenden nicht wissen, dass sie unberechtigt auf ein geschütztes Werk verweisen und nicht beabsichtigen, durch das Verlinken Gewinne zu erzielen.
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http://www.spiegel.de/netzwelt/web/eugh-...92.html#ref=rss
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