Urheberrechtsverletzungen sind jetzt digitale Gewalt
Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt handelt von weit mehr als digitaler Gewalt. Justizminister Marco Buschmann will umfassend Auskunftsansprüche ausweiten: auf Urheberrechtsverletzungen, Messenger und private Inhalte. Die Messenger Threema und Signal kritisieren das geplante Gesetz.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Gesetz gegen digitale Gewalt zu verabschieden. Jetzt hat FDP-Justizminister Marco Buschmann Eckpunkte dafür vorgestellt.
Digitale Gewalt ist nicht eindeutig definiert, der Sammelbegriff meint unter anderem Mobbing und Stalking, aber auch Identitätsmissbrauch und -Diebstahl. Das Ministerium schreibt: „Immer wieder werden Menschen im Netz massiv beleidigt und verleumdet oder im schlimmsten Fall wird dort ihr Leben bedroht.“
Deutschland hat bereits ein Gesetz gegen Hasskriminalität im Internet, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Seit 2017 müssen Anbieter sozialer Netzwerke stärker gegen Inhalte vorgehen, die strafbar sind. Auf EU-Ebene gilt seit einem Jahr das Gesetz über digitale Dienste (DSA), das ähnliche Regeln beinhaltet und das NetzDG in Teilen ablösen wird.
Das neue Gesetz baut auf NetzDG und DSA auf und geht darüber hinaus. Betroffene sollen leichter die Identität von Nutzer:innen herausfinden können, die ihre Rechte verletzen. Dazu sollen Anbieter von Diensten im Internet IP-Adressen und Bestandsdaten herausgeben, Internetzugangsanbieter können dann den Namen von Anschlussinhaber:innen offenlegen. Es geht also darum, die Nutzer:innen von Internetdiensten zu identifizieren, auch wenn sie unter einem Pseudonym posten.
Die Verfahren dazu sollen bei Landgerichten angesiedelt sein, an die sich Nutzer:innen wenden können. Das ist ein Unterschied zum NetzDG. Demnach sollten soziale Netzwerke eigentlich mutmaßlich strafbare Inhalte samt IP-Adressen direkt an eine Zentralstelle des BKA melden. Diese Meldepflicht wurde jedoch ausgesetzt, nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Vorschrift für europarechtswidrig erklärte.
Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt zielt aber nicht nur auf digitale Gewalttäter. Es regelt „alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte“. Unter absolute Rechte fallen „sonstige Rechte“, unter anderem auch Immaterialgüterrechte wie „geistiges Eigentum“. Mit digitaler Gewalt hat das nichts zu tun.
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