Lieferkettengesetz: Lobbyisten verwässern Regelungen zu Menschenrechten
Die Wirtschaftslobby hat den Entwurf für ein Lieferkettengesetz massiv beeinflusst und damit Standards zu Menschenrechten abgeschwächt. Das zeigen Dokumente, die die Initiative Lieferkettengesetz befreit hat. Wir veröffentlichen sie.
„Es ist gut, dass das nun offenbar vereinbarte Lieferkettengesetz deutlich entschärft wurde und die Unternehmen nicht für Menschenrechtsverletzungen im Ausland haften müssen, die sie oft gar nicht beeinflussen können.“ Die deutsche Wirtschaft hat den Aufstand gegen einen Lieferkettengesetz geprobt – und zu großen Teilen gewonnen.
Mit einer großen Lobbyschlacht versuchten große deutsche Unternehmensverbände in den vergangenen Monaten, den Entwurf für ein Lieferkettengesetz aufzuweichen, wie eine Kurzstudie des Global Policy Forums, Misereor und Brot für die Welt zeigt. Das Gesetz sollte ursprünglich dafür sorgen, dass deutsche Firmen im Ausland beschaffte Güter ihrer Lieferkette darauf prüfen müssen, ob bei ihrer Herstellung gegen Menschenrechte und Umweltstandards verstoßen wurde. Jetzt berät der Bundestag über den Gesetzentwurf. Von den ursprünglichen Regelungen bleibt jetzt nicht mehr viel übrig, kritisiert die Initiative Lieferkettengesetz. Sie fordert unter anderem eine ausdrückliche Regelung zur zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen und eine stärkere Berücksichtigung von Umweltstandards und Geschlechtergerechtigkeit. Wirtschaftsverbände versuchen derzeit, auch den Regierungsentwurf durch den Bundestag noch weiter abschwächen zu lassen.
Wie es dazu kam, dass die ursprünglichen Regelungen aufgeweicht wurden, zeigen Lobbydokumente, die die Intiative nach Anfragen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes erhalten hat. Wir veröffentlichen sie an dieser Stelle.
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https://fragdenstaat.de/blog/2021/04/22/...ern-regelungen/
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