Lieferkettengesetz: Der lange Arm der Wirtschaftslobby in die CDU
Eine der größten Lobby-Auseinandersetzungen tobt derzeit um das sogenannte Lieferkettengesetz, das Unternehmen dazu verpflichten soll, ihren Sorgfaltspflichten in der globalen Produktion nachzukommen. Dazu gehört insbesondere auch die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb der Wertschöpfungsketten. Gegen ein solches Gesetz läuft die Wirtschaftslobby in Deutschland Sturm.
Zunächst wollte man es vollständig verhindern, nun – da das Gesetz wohl kommen wird – versucht man es zu verzögern und zu verwässern. Ein wichtiges Einfallstor für einseitige Unternehmensinteressen ist der CDU-Wirtschaftsrat. Der hat sich deutliches Gehör beim Wirtschaftsflügel und bei Bundeswirtschaftsminister Altmaier verschafft. Das wird deutlich, wenn man die Positionen zum Lieferkettengesetz genau betrachtet.
Worum geht es genau beim Lieferkettengesetz? Das Gesetz soll deutsche Unternehmen dazu anhalten, in ihren globalen Lieferketten auf die Einhaltung der Menschenrechte und des Umweltschutzes zu achten. Wenn sie die menschenrechtlichen Risiken ihrer Geschäfte und Geschäftsbeziehungen nicht untersuchen, sollen sie mit Bußgeldern belegt und vorübergehend von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Wenn Unternehmen durch Verstöße gegen ihre Sorgfaltspflichten in ihren vorhersehbare und vermeidbare Schäden mitverursachen, könnten die Betroffenen auf Grundlage eines Lieferkettengesetzes vor deutschen Zivilgerichten Schadensersatz einfordern.
Natürlich ist es für Unternehmen mit Kosten verbunden, wenn sie künftig stärker ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverstöße überprüfen müssen. Doch etwaige nachteilige Effekte seien so klein, dass man sie vernachlässigen könne, so der Wirtschaftsweise Achim Truger. Insofern sei es vielmehr eine Frage von “Anstand und Gerechtigkeit” das Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen.
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https://www.lobbycontrol.de/2020/10/lief...27&pk_source=nl
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