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RE: BGH verweigert Kunduz-Entschädigung

#1 von Sirius , 07.10.2016 00:15

BGH verweigert Kunduz-Entschädigung: Schuld? Aber wir doch nicht

Die Karlsruher Entscheidung zum Kunduz-Bombardement entspricht internationalem Standard, dennoch ist sie unmoralisch: Täter werden in Kriegszeiten stets besser geschützt als Opfer.
Wenn die Bundeswehr bei ihren sich häufenden Einsätzen draußen in der Welt Mist baut, was jederzeit vorkommen kann, dann haftet dafür niemand und schon gar nicht die Bundesrepublik Deutschland.
Es mögen im Nachhinein Hinterbliebene auftreten, deren Kinder ums Leben kamen, es mögen Witwen und Waisen offenkundig berechtigte Klage führen: Sie haben keinerlei Recht auf irgendwelche Entschädigung, noch nicht einmal dann, wenn sich deutsches Personal fahrlässig verhalten haben sollte.
Der Bundesgerichtshof hat das am Donnerstag so entschieden und damit nur bekräftigt, was weltweit die selbstverständliche Regel ist. Nationalstaaten verbitten sich jede Be- und Verurteilung von außen, wenn sie die Welt mit Gewalt gestalten, und sei es per ferngesteuerter Drohne. Solange keine Kriegsverbrechen vorliegen, können die Staaten im Grunde verfahren, wie sie wollen. Täter werden in Kriegszeiten stets besser geschützt sein als Opfer, das vor allem wurde den Hinterbliebenen der Bombenopfer von Kunduz am Donnerstag in Karlsruhe kühl beschieden.

Weiterlesen:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/bg...-a-1115508.html


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Sirius
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