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RE: Susan Bonath: "Strafen und hetzen staatlich erlaubt"

#1 von Richard , 01.02.2017 19:19

"In dem BverfG-Verfahren geht es um eine Beschlussvorlage des Sozialgerichts Gotha (Thüringen). Dieses befindet darin Sanktionen gegen Menschen, die vom Minimum leben müssten, als Verstoß gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip. Die Kürzungen wirkten zudem wie schwere Strafen, die zu Hunger und Wohnungslosigkeit führen könnten, was selbst einem inhaftierten Straftäter nicht zugemutet werden dürfe."

Weiterlesen:

https://kenfm.de/hetzen-staatlich-erlaubt/

 
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RE: Susan Bonath: "Strafen und hetzen staatlich erlaubt"

#2 von Sirius , 01.02.2017 20:18

Deutschland hat halt viel mehr Sympathie für die Winterkorns. Das war schon immer so.


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RE: Susan Bonath: "Strafen und hetzen staatlich erlaubt"

#3 von scrabblix , 01.02.2017 21:18

Wollen wir hoffen, dass das BVerfG ein vernünftiges Urteil im Namen des Volkes fällt und nicht auf die Schmarotzer-Rufer hört!

Jobcenter-Mitarbeiter, die ihre Sanktionsquote nicht erfüllen, haben heute schon schlechte Karten, und wenn sie Pech haben, dürfen sie sich in das Heer der Arbeitslosen einreihen.


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RE: Susan Bonath: "Strafen und hetzen staatlich erlaubt"

#4 von Richard , 01.02.2017 22:50

Ich sehe das Problem eher in den Vorgaben, den Parametern. Die müssen sanktionieren. Eine Freundin von mir hat diesen Job gemacht und ist dann gewechselt..

 
Richard
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RE: Susan Bonath: "Strafen und hetzen staatlich erlaubt"

#5 von scrabblix , 01.02.2017 23:02

Genau so hab ich's gemeint, Unke.


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