"In dem BverfG-Verfahren geht es um eine Beschlussvorlage des Sozialgerichts Gotha (Thüringen). Dieses befindet darin Sanktionen gegen Menschen, die vom Minimum leben müssten, als Verstoß gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip. Die Kürzungen wirkten zudem wie schwere Strafen, die zu Hunger und Wohnungslosigkeit führen könnten, was selbst einem inhaftierten Straftäter nicht zugemutet werden dürfe."
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Deutschland hat halt viel mehr Sympathie für die Winterkorns. Das war schon immer so.
Reset the World!
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Wollen wir hoffen, dass das BVerfG ein vernünftiges Urteil im Namen des Volkes fällt und nicht auf die Schmarotzer-Rufer hört!
Jobcenter-Mitarbeiter, die ihre Sanktionsquote nicht erfüllen, haben heute schon schlechte Karten, und wenn sie Pech haben, dürfen sie sich in das Heer der Arbeitslosen einreihen.
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Ich sehe das Problem eher in den Vorgaben, den Parametern. Die müssen sanktionieren. Eine Freundin von mir hat diesen Job gemacht und ist dann gewechselt..
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Genau so hab ich's gemeint, Unke.
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