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RE: BGH-Urteil für die Pressefreiheit

#1 von Sirius , 21.03.2017 00:10

BGH-Urteil für die Pressefreiheit: Auch Unternehmen in öffentlicher Hand sind zur Auskunft verpflichtet

Unternehmen aus dem Bereich der Daseinsvorsorge, also beispielsweise Energieversorger, sind gegenüber Journalisten zur Auskunft verpflichtet, wenn sie sich mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand befinden. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag in einem Urteil entschieden. Geklagt hatte der Investigativ-Journalist David Schraven, der Auskünfte der Gelsenwasser AG erhalten wollte.
Von Meedia Redaktion
Die Aktiengesellschaft, deren Anteile mehrheitlich von Kommunen gehalten werden, hatte dem Journalisten die Herausgabe von Informationen verweigert. Schraven recherchiert zur Finanzierung von Wahlkampf-Blogs der SPD aus den Jahren 2010 und 2013. Schraven wollte unter Berufung auf das Auskunftsrecht in Erfahrung bringen, ob Gelsenwasser die Blogs indirekt finanziert hat.

Weiterlesen:

http://meedia.de/2017/03/16/bgh-urteil-f...t-verpflichtet/


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Sirius
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