Für die Verlage ist jetzt letzter Zahltag
Die VG Wort darf nicht wie früher ihre Einnahmen aus Tantiemen pauschal zwischen Autoren und Verlagen verteilen. Viele kleine Verlage müssen Rückzahlungen leisten. Schaffen sie das?
Im April des vergangenen Jahres sorgte der Bundesgerichtshof in einer Branche, die ohnehin im Wandel begriffen ist, für veränderte Grundbedingungen: Der BGH entschied, dass Verlage nicht mehr pauschal an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) beteiligt werden dürfen. Die Verwertungsgesellschaft zieht Tantiemen für Urheber und für Verlage ein. Dabei geht es um Abgaben der Kopiergeräteindustrie, von Online-Konzernen und Bibliotheken oder für Pressespiegel. Die Einnahmen verteilte die VG Wort bis dato in den unterschiedlichen Sparten – Belletristik, Wissenschaft, Presse – zwischen den Autoren und den Verlagen nach bestimmten prozentualen Schlüsseln. Diese Praxis musste sie ändern und hat das nach entsprechenden Beschlüssen der Mitgliederversammlung und einer Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes auch getan. Nun gilt das Prinzip, dass Urheber, also die Autoren, und Verlage in der VG Wort vertreten sind und an deren Einnahmen partizipieren können. Den Urhebern aber steht prinzipiell die gesamte Ausschüttung der Tantiemen zu, sie können jedoch Anteile an ihre Verlage abtreten – zu bestimmten Prozentsätzen. Die Autoren erklären dies anonym gegenüber der VG Wort, die den Prozess zwischen Autoren und Verlagen moderiert.
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http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/bu...e-15171002.html
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