Jobcenter als Helfer des Verfassungsschutzes
Einige Jobcenter sollen mehrfach den Verfassungsschutz informiert haben, wenn sie Erwerbslose als “Extremisten” im Verdacht hatten. In den vergangenen zwei Jahren seien in elf Fällen solche Informationen an das zuständige Landesamt für Verfassungsschutz weitergegeben worden. Aus der Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Linken geht hervor, dass dabei die Verdachtsmomente in den Bereichen Islamismus (vier Fälle), Terror (ein Fall), Gefährdung (ein Fall) und „Reichsbürgerbewegung“ (drei Fälle) vorlagen.
Über weitere Fälle hat das Bundessozialministeriums nach eigenen Angaben keine Kenntnisse. Sicher scheint aber, dass ein Jobcenter im Saarland seine Mitarbeiter darüber informierte, wie sie mögliche Hinweise weiterleiten könnten.
Wenn ein Behördenmitarbeiter einen konkreten Verdacht auf terroristische Planungen eines seiner Kunden hat und dies meldet, ist das eine Selbstverständlichkeit. Dafür ist aber die Polizei und nicht der Inlandsgeheimdienst zuständig. Allerdings geht es bei den Jobcentern schon um vermeintliche Auffälligkeiten, weit unter einer solchen Gefährdungsebene. Das öffnet der subjektiven Wahrnehmung und Bewertung nach der eigenen politischen Überzeugung eines Behördenmitarbeiters Tür und Tor, es bleibt ihm überlassen, was er meldet und was nicht.
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