CSU will Polizei in Bayern zum Geheimdienst aufrüsten
In der Heimat des designierten Bundesinnenministers Horst Seehofer wird die Polizei fast unbemerkt mit bislang ungekannter Machtfülle ausgestattet. Neben der Durchsuchung von Inhalten in der „Cloud“ soll die Polizei Gesichtserkennung auf Demonstrationen einsetzen dürfen. Und das sind nur zwei der vielen neuen Befugnisse.
In Seehofers Bayern hat die CSU-Regierung ein neues Polizeiaufgabengesetz (PAG) auf den Weg gebracht, das gestern im Landtag in erster Lesung behandelt wurde. Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form beschlossen werden, stellte es das härteste Polizeigesetz Deutschlands dar. Es würde die Polizei mit bislang ungekannten präventiven Kompetenzen ausstatten und zahlreiche Einschreitschwellen absenken.
Die geplanten Befugnisse beziehen sich alle auf Prävention, also auf den Zustand, in dem es noch nicht zu einer Straftat gekommen ist. In einem Radio-Interview sagt der Strafverteidiger und Mitgründer des Republikanischen Anwaltsvereins Hartmut Wächtler, dass das Gesetz die bayerische Polizei zu einer „gigantischen Überwachungsbehörde“ mache.
Gesichts- und Verhaltenserkennung bei Demonstrationen
Nach dem neuen Gesetz darf die Polizei bei Demonstrationen filmen, auch wenn keine Straftaten erwartet werden. Sie darf „Übersichtsaufnahmen“ erstellen und diese, etwa wenn Ordnungswidrigkeiten im Raum stehen, mit anderen Bilddateien abgleichen. Dabei dürfen laut Gesetzentwurf „Systeme zur automatischen Erkennung und Auswertung von Mustern, bezogen auf Gegenstände und das Verhalten von Personen“ eingesetzt werden. Auch die Identifizierung von Personen, beispielsweise mit Gesichtserkennung, soll unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.
Weiterkotzen:
https://netzpolitik.org/2018/csu-will-po...nst-aufruesten/
Dies sei „nicht verfassungsgemäß“ sagt der Strafrechtler Wächtler. Staatliche Videoaufnahmen bei Demonstrationen greifen in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ein, weil sie geeignet sind, Menschen einzuschüchtern und vom Demonstrieren abzuhalten.
Zuletzt gab es diese Befugnisse in den Jahren 1939 – 45 (Sirius)
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