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RE: Wenn der Staatsschutz bei dir klingelt

#1 von scrabblix , 26.02.2018 19:19

"Artikel auf Facebook geteilt - Staatsschutz ermittelt

Die Polizei ermittelt gegen einen Münchner Musiker, der einen Online-Artikel des Bayerischen Rundfunks auf seiner Facebook-Seite geteilt hat. Mit dem Teilen ist auch eine in Deutschland verbotene Fahne auf seiner Seite erschienen. Es ist der erste Fall, bei dem das kommentarlose Verbreiten eines BR-Artikels zu polizeilichen Ermittlungen führt..

... Am 17. August teilte König einen Artikel aus dem Online-Angebot des Bayerischen Rundfunks. In dem Artikel ging es um zwei Wohnungen, die in München wegen eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz durchsucht worden waren. Die Bewohner hätten Fahnen der kurdischen Kampfeinheit YPG im Internet gezeigt..."

https://www.br.de/nachrichten/artikel-au...ittelt-100.html


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RE: Wenn der Staatsschutz bei dir klingelt

#2 von scrabblix , 26.02.2018 20:38

"Das falsche Transparent, öffentlich ausgehängt, kann auch in Deutschland zu massiven Reaktionen der Polizei führen. So geschehen am Dienstag Morgen in Meuchefitz. Dort war es ein Unterstützungstransparent für die Kurden in Afrin, welches den Bewohnern eine Hausdurchsuchung durch eine Hundertschaft Polizeibeamter eintrug.

„Afrin halte durch!“ und darunter: „Türkische Truppen & Deutsche Waffen morden in Rojava! Es lebe die YPJ/YPG!“ Das ist die Aufschrift eines großen Transparents, welches seit Wochen an der Fassade des Gasthofs in Meuchefitz hing. Hing. Denn am Dienstag Morgen wurde es von einer Hundertschaft Polizeibeamter beschlagnahmt und abgehängt..."

http://wendland-net.de/post/meuchefitz-e...entfernen-26225


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RE: Wenn der Staatsschutz bei dir klingelt

#3 von scrabblix , 26.02.2018 20:56

"Erklärung des AJZ Bielefeld zur Kriminalisierung des Halim-Dener-Graffiti:

...Nun fordert uns die Polizei Bielefeld nach mehr als zwei Jahrzenten auf, das Bild zu entfernen, da es für sie eine Straftat darstellt. In einem Schreiben wurde mitgeteilt, dass von einer Strafverfolgung abgesehen werde, wenn das Graffiti bis zum 23.02.2018 entfernt werden wird. Laut Anschreiben der Polizei ist auf dem Bild ein verbotenes Symbol der kurdischen Organisation CDK (Demokratische Gemeinschaft Kurdistans) zu sehen..."

http://www.ajz-bielefeld.de/

Jetzt hoffe ich nur, dass das Verlinken zu den Artikeln und mein Kopfschütteln noch keine strafbare Handlung darstellen.


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RE: Wenn der Staatsschutz bei dir klingelt

#4 von Karl Ludwig , 27.02.2018 09:41

Oh! Mal wieder das AJZ (Arbeiterjugendzentrum) Bielefeld. Wie herrlich nostalgisch. War lange Zeit meine Stammkneipe, -wohnung und ein Jagdrevier. Festgestellt hatte ich aber einen eklatanten Mangel an Arbeiterjugend. Nur lauter laute Studenten in deren visionären Welten ich nicht mehr beheimatet bin, aber mich gerne daran erinnere.

Das waren noch Zeiten, bevor aus harmlosen Räuber und Gendarm Spielchen auch in der Provinz Ernst zu nehmendes Kriegswüten wurde. Aus Pudding-Attentaten gezielte Tötungen. Gut, dass ich Besserwisser fast immun gegen Indoktrination bin und nicht an die Gruppenintelligenz glaube.

Schnüff ...

Ach so. Die Kurden. Tja. Hm. Armes Volk. Hat wohl mehrmals angestandenm, als die Schei0e verteilt wurde. Das konnte auch ein Saladin wenig wieder wett machen. Also, ich möchte kein Kurde sein. Übrigens auch nicht Armenier, Jude, Bantu, Unberührbarer in Indien usw. - häufig sogar noch nicht einmal Deutscher. Aber meistens bin ich heilfroh in Deutschland zwischen 1950 - 20?? gelebt zu haben, denn diese Zeit und dieses Land ... Das war bestimmt eine unabsichtliche Ausnahme.


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RE: Wenn der Staatsschutz bei dir klingelt

#5 von Sirius , 27.02.2018 18:40

Zitat von scrabblix
"Erklärung des AJZ Bielefeld zur Kriminalisierung des Halim-Dener-Graffiti:

...Nun fordert uns die Polizei Bielefeld nach mehr als zwei Jahrzenten auf, das Bild zu entfernen, da es für sie eine Straftat darstellt. In einem Schreiben wurde mitgeteilt, dass von einer Strafverfolgung abgesehen werde, wenn das Graffiti bis zum 23.02.2018 entfernt werden wird. Laut Anschreiben der Polizei ist auf dem Bild ein verbotenes Symbol der kurdischen Organisation CDK (Demokratische Gemeinschaft Kurdistans) zu sehen..."

http://www.ajz-bielefeld.de/

Jetzt hoffe ich nur, dass das Verlinken zu den Artikeln und mein Kopfschütteln noch keine strafbare Handlung darstellen.



Ja, unsere Obrigkeit achtet jetzt ganz besonders auf Symbole, die der Politik Erdogans widersprechen. Bei den eigenen schauen wir nicht so genau hin. Nazifahnen werden vor allem in Bayern gern gesehen, da achtet man auf Tradition. Das werden wir mit dem Heimat-Ministerium noch zu spüren bekommen.

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RE: Wenn der Staatsschutz bei dir klingelt

#6 von scrabblix , 01.03.2018 22:16

"Das öffentliche Zeigen verbotener kurdischer Fahnen auf Facebook - wie die der Kurdenmiliz YPG - muss nicht strafbar sein. So hat das Landgericht Aachen vor wenigen Tagen ein entsprechendes Urteil des Aachener Amtsgerichts bestätigt.

Das Amtsgericht hatte einen Strafbefehl der Aachener Staatsanwaltschaft gegen einen Mann abgelehnt, der eine Fahne der Kurdenmiliz YPG auf seiner Facebook-Seite gepostet hatte. Das Urteil dürfte für Strafverfolger von Interesse sein..."

https://www.br.de/nachrichten/blosses-ze...rafbar-100.html

Gut zu wissen, dass Justitia auch noch Vernunftbegabte unter ihren Fittichen hat.


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