Wer lebt, stört
Bayern will seelisch Bedürftige wie Straftäter behandeln.
von Rubikons Jugendredaktion
Als wäre das Polizeiaufgabengesetz in Bayern nicht schon schlimm genug, jagt die CSU gleich die nächste Sau durchs Dorf. Diese trägt den Titel „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“. Bei genauerer Betrachtung stellt sich jedoch die Frage, wem dieses Gesetz hilft. Den Betroffenen auf alle Fälle nicht! Als junge Studentin, die selbst von diesem Gesetz unmittelbar betroffen wäre, mache ich mir Sorgen. Große Sorgen!
Aktuell werde ich mit Nachrichten über das Polizeiaufgabengesetz (PAG) bombardiert, worüber ich ausführlich mit Freunden spreche. Erschreckenderweise jedoch meist im Monolog meinerseits, da sich kaum einer wirklich damit befasst. Selten, aber umso erfreulicher, sind allerdings Gespräche mit wirklich informierten Mitbürgern. Einer von ihnen machte mich auf eine weitere Neuheit des bayerischen Regierungssystems aufmerksam: einen Gesetzesentwurf namens „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“.
Hört sich zunächst nicht so schlimm an. Das Wort „Hilfe“ suggeriert sogar, dass vom Gesetz Betroffene in irgendeiner Weise unterstützt werden sollen. Allerdings sieht die Wahrheit dann doch ganz anders aus: Menschen, die an psychischen Problemen leiden, sollen zukünftig wie Straftäter behandelt werden.
Dazu gehören auch die Regelung der Besuchszeiten in Kliniken, strenge Überwachung und Leibesvisitationen. Ebenso sollen alle Daten Betroffener in einer Datei, der „Unterbringungsdatei“, für fünf Jahre gespeichert und der Polizei zur Verfügung gestellt werden, Betroffene werden von Haus aus als „Gefährder“ eingestuft.
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https://www.rubikon.news/artikel/wer-lebt-stort
Bayern - das sind übrigens die mit den christlichen Werten, die Frommen mit dem Kreuz!
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