Empfangssignal wird abgeschaltet, Bürger sollen trotzdem weiterzahlen
ARD und ZDF sparen sich die Antennenversorgung von Teilen Bayerns, Baden-Württembergs, Hessens, Thüringens, Sachsens und Sachsen-Anhalts
Seit letzter Woche können Bürger, die im bayerischen Hesselberg-, im hessischen Angelburg- oder im thüringischen Sonneberg-, Saalfeld- und Schöneck-Empfangsbereich leben, keine öffentlich-rechtlichen Fernsehsender mehr über Antenne empfangen. Das betrifft unter anderem die Einwohner der Städte Marburg, Gießen, Wetzlar und Ansbach. Der Grund dafür ist, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender den Auftrag zur Grundversorgung zwar inhaltlich sehr weit fassen (und unter anderem Schlagershows und Soaps darunter subsumieren), aber "keine gesetzliche Verpflichtung zur terrestrischen Programmverbreitung" dazu rechnen.
Deshalb sollen auch andere Standorte den Betrieb einstellen: Im September die baden-württembergischen Sender Geislingen, Bad Mergentheim und Brandenkopf/Mittlerer Schwarzwald, der sächsische Sender Schöneck/Vogtland und Dequede/Altmark in Sachsen-Anhalt. Bürger, die dort leben und sich jetzt freuen, ab dem Herbst den Rundfunkbeitrag sparen zu können, sehen sich jedoch mit einer gegenläufigen Rechtsauffassung von ARD und ZDF konfrontiert: Die beiden Anstalten beharren nämlich darauf, dass seit der Umstellung von einer empfangsmöglichkeitsabhängigen Gebühr auf eine empfangsunabhängige "Haushaltspauschale" (vgl. Der Fall Marc Jan Eumann 3) auch bei abgestellter Sendeanlage gezahlt werden muss.
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