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RE: Afghane kann mit Frauen Blutschuld begleichen

#1 von Sirius , 10.07.2018 20:49

Asylbescheid: Afghane kann mit Frauen Blutschuld begleichen

Steinzeitliche Regeln in der Begründung für einen ablehnenden Asylbescheid: Das Bamf soll einem Afghanen geschrieben haben, dass er seine Ermordung aus Rache im Tausch gegen zwei Mädchen umgehen kann. t-online.de liegt der Wortlaut vor.
Eine Entscheiderin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat mit einer irritierenden Formulierung Wirbel ausgelöst. Es geht um einen Mörder aus Afghanistan, der von drohender Blutrache in Afghanistan spricht, wenn er nach seiner Haft dorthin ausgewiesen wird. Eine Asylentscheiderin zweifelte an der Gefahr – und hielt in dem Bescheid fest, dass Schuld dort auch mit Mädchen aus der Familie beglichen werden kann. Das Bamf spricht von einer unpräzisen Formulierung.

Der Berliner Rechtsanwalt Volker Gerloff hat den Vorgang auf Facebook öffentlich gemacht. Er vertritt den Afghanen, dessen Asylantrag abgelehnt worden ist. In dem Bescheid, der t-online.de vorlag, fällt diese barbarische Formulierung.
Das BAMF schafft es immer wieder, zu verblüffen. Mein Mandant ist Afghane und es ist unstreitig, dass ihm in Afghanistan Blutrache nach paschtunischem "Gewohnheitsrecht" droht. Die Ablehnung wird nun u.a. damit begründet, dass nach diesem "Gewohnheitsrecht" nicht zwingend die Tötung des Mandanten erfolgen muss - es genügte auch die Übergabe zweier heiratsfähiger Mädchen aus der Familie des Mandanten an die Familie, die auf Rache sinnt.

Weiterlesen:

https://www.t-online.de/nachrichten/deut...uld-zahlen.html

Daraufhin kam es bei Twitter zu einem verbalen Gefecht, wie wir Christen gefälligst mit Menschen umzugehen haben. Offenbar handelt es sich um die österreichische BAMF (?):

https://mobile.twitter.com/DanielKollnig...403805070610432


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Sirius
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