CSU-Ministerien verstießen womöglich gegen das Parteiengesetz
Die damaligen CSU-Minister sollen 2017 ihre Häuser auch für den Wahlkampf eingespannt haben. Die Bundestagsverwaltung spricht von Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstöße.
Die von der CSU geführten Bundesministerien haben mit ihrer Unterstützung von Wahlkampfterminen vor der Bundestagswahl 2017 möglicherweise gegen das Gesetz verstoßen. Das ergab eine Prüfung der Bundestagsverwaltung, die auf entsprechende Recherchen des Stern und des ARD-Magazins Report Mainz vom Dezember vergangenen Jahres erfolgte. In ihrer Eigenschaft als Parteienfinanzierungsbehörde prüfe die Bundestagsverwaltung die Vorwürfe.
Die "dargestellten Sachverhalte enthalten erste Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz", sagte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung. Den Berichten zufolge beanspruchten die drei damals CSU-geführten Ministerien für Entwicklung, Landwirtschaft und Verkehr ausdrücklich das Recht, ihren Ministern und Parlamentarischen Staatssekretären auch für Parteitermine zuzuarbeiten. Die drei Ministerien argumentierten damals, dass die Spitzen des Hauses "bei öffentlichen Terminen immer auch als Bundesminister" beziehungsweise Parlamentarische Staatssekretäre wahrgenommen würden.
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