Urteil zu Abgasgrenzen
EU muss Lockerung zurücknehmen
Ein EU-Gericht hat der Beschwerde mehrerer europäischer Städte Recht gegen EU-Abgasgrenzwerte stattgegeben. Für die Autofahrer bleibt allerdings alles beim Alten - zumindest vorerst.
Von Claudia Kornmeier, ARD-Rechtsredaktion
Mit dem Urteil ändert sich für deutsche Autofahrer erst einmal nichts: In dem Rechtsstreit geht es um Grenzwerte für Abgastests. In Reaktion auf den Abgasskandal werden diese Tests nicht mehr nur im Labor, sondern auch auf der Straße durchgeführt. Der Einsatz von Manipulationssoftware sollte damit verhindert werden.
Für diese neuen Abgastests hatte die EU-Kommission 2016 die Grenzwerte angehoben, die bei Labortests für Euro-6-Diesel galten - also weniger strenge Grenzwerte festgelegt. Die Laborwerte fielen nämlich oft viel niedriger aus als der tatsächliche Schadstoffausstoß.
Das EU-Gericht war damit nicht einverstanden. Das Problem: Die ursprünglichen Grenzwerte hatte der europäische Gesetzgeber festgelegt - also das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission durfte die Grenzwerte nun nicht alleine ändern. Die Richter forderten die Kommission, das Europaparlament und die Mitgliedstaaten, neue Regeln festzulegen.
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https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-abgastests-111.html
Man wird die Werte schon der Autoindustrie anpassen – und natürlich nicht der Gesundheit der Menschen. Das wäre ja gegen den Profit. Immer lügen und betrügen, aber Hauptsache, wir sind die Guten und fühlen uns wohl beim Bescheissen.
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