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Wie Angst Freiheit kostet

#1 von Sirius , 13.11.2023 16:45

Wie Angst Freiheit kostet

Lockerungen beim Strafvollzug helfen Tätern nach der Haft bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Doch wird der Strafvollzug zunehmend rigider gehandhabt, dies auch aus Angst. Das zeigen neue Studien und Recherchen von Kontraste.
Von Anne Grandjean, Chris Humbs, Daniel Schmidthäussler, RBB
"Ich will wieder ein normaler Teil dieser Gesellschaft werden!" Das sagt Christian Twachtmann, er sitzt seit 2017 in der JVA Werl im Sauerland, seit 2021 in der Sicherungsverwahrung. Das heißt: Für ihn gibt es kein Entlassungsdatum.

Seine Zeit im Gefängnis begann mit insgesamt fünf Jahren Haft, am Ende davon kam er in den offenen Vollzug - von dort floh er jedoch. Anschließend überfiel er drei Banken und landete erneut im Gefängnis - diesmal für sieben Jahre. "Unvorbereitet", wie er sagt, wurde er wieder entlassen und überfiel noch einmal die Bank, wegen der er einsaß. Dafür erhielt er sieben Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Für einen Großteil der Strafgefangenen heißt es tatsächlich: Wer einmal kriminell ist, wird auch wieder kriminell. Das geht aus der Rückfallstatistik des Bundesjustizministeriums hervor, die alle drei Jahre verfasst wird. Danach liegt die Rückfallquote für Strafgefangene nach drei Jahren Haft recht stabil bei etwa 46 Prozent. Nach zwölf Jahren liegt diese bei 66 Prozent. Ein Drittel dieser Täter wird wieder zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt.

Als bewährte Methode für eine erfolgreiche Wiedereingliederung gilt der offene Vollzug, bei der die Straftäter zum Beispiel außerhalb der Anstalt in gemeinsamen Unterkünften untergebracht werden, tagsüber einer regulären Arbeit nachgehen und den Kontakt zu ihren Familien halten können. Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) schreibt in § 10 diese Form der Unterbringung auch als Regelfall vor. Ländergesetze, die seit 2006 anstelle des Bundesgesetzes getreten sind, haben die Regelung meist übernommen oder sehen geschlossenen und offenen Vollzug als gleichrangig an. Nur Bayern, Hessen, Niedersachsen und das Saarland geben gesetzlich dem geschlossenen Vollzug den Vorrang.

Weiterlesen:

https://www.tagesschau.de/investigativ/k...ration-100.html


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Sirius
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