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RE: E-Mail-Anbieter muss bei Überwachung IP-Adressen nennen

#1 von Sirius , 29.01.2019 19:13

E-Mail-Anbieter muss bei Überwachung IP-Adressen nennen

Karlsruhe - Ein E-Mail-Anbieter muss bei einer ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikationsüberwachung auch die IP-Adressen der Nutzer übermitteln. Das gilt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auch dann, wenn der Dienstanbieter die IP-Adressen aus Datenschutzgründen nicht protokollieren will. Das Amtsgericht Stuttgart hatte 2016 wegen Ermittlungen im Zusammenhang mit Drogen und Kriegswaffen eine Telekommunikationsüberwachung von Verdächtigen angeordnet. Das Unternehmen gab an, die IP-Daten nicht zur Verfügung stellen zu können.

Ein E-Mail-Anbieter muss bei einer ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikationsüberwachung auch die IP-Adressen der Nutzer übermitteln. Das gilt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auch dann, wenn der Dienstanbieter die IP-Adressen aus Datenschutzgründen nicht protokollieren will. Das Amtsgericht Stuttgart hatte 2016 wegen Ermittlungen im Zusammenhang mit Drogen und Kriegswaffen eine Telekommunikationsüberwachung von Verdächtigen angeordnet. Das Unternehmen gab an, die IP-Daten nicht zur Verfügung stellen zu können.

Weiterlesen:

https://www.stern.de/panorama/e-mail-anb...source=standard

"Ermittlungen" gibt es aber schon, wenn jemand an einer Demo teilgenommen hat, der kein Nazi ist. Nun, eure Mails werden ja von den Freunden und Geschäftspartner eures Internet-Anbieters auf der ganzen Welt gelesen, dann dürfen das die Polizei und sonstige "Sicherheitsbehörden" natürlich auch.
Dafür aber darf der Name nicht auf dem Klingelschild stehen, weil wir so einen tollen Datenschutz haben.

Am 1. Januar ist das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung" in Kraft getreten, das Anbieter von Internet-Zugängen verpflichtet, ein halbes Jahr lang zu speichern, wann welcher ihrer Kunden mit welchem Computer wie lange im Internet unterwegs war. Diese Speicherung auf Vorrat soll nötig sein zur Aufklärung erheblicher Straftaten. Datenschützer und Bürgerinitiativen sehen in der "Vorratsdatenspeicherung" einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre, weswegen sie derzeit in vielen Städten demonstrieren und vor dem Bundesverfassungsgericht eine Sammelbeschwerde eingereicht haben.


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Sirius
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