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RE: Arbeit auf Abruf: Neue Regeln, alte Probleme

#1 von Sirius , 22.02.2019 19:29

Arbeit auf Abruf: Neue Regeln, alte Probleme
(von Markus Krüsemann)
 
Seit Jahresbeginn gelten für die Nutzung von Arbeit auf Abruf etwas strengere Regeln. Zumindest auf dem Papier erhalten die so Beschäftigten ein wenig mehr Planungs- und Einkommenssicherheit. In der Praxis wird jedoch alles beim Alten bleiben, und auch an den Problemen, die diese extreme Beschäftigungsform mit sich bringt, ändert sich dadurch nichts.
 
Ein Arbeitsalltag zum Abgewöhnen: In Teilzeit oder Minijob zu einer schwankenden Zahl an Wochenstunden arbeiten, über deren Umfang man erst ebenso spät informiert wird wie über die Arbeitstage und die Lage der Arbeitszeiten, an bzw. zu denen man anzutreten hat. Das ist Arbeit auf Abruf, eine extreme Form der prekären Beschäftigung, in der das unternehmerische Risiko weitestgehend auf die Beschäftigten abgewälzt wird.
 
ArbeitnehmerInnen in Abrufarbeit arbeiten nach Bedarf, über dessen Vorliegen allein der Arbeitgeber entscheidet. Der setzt je nach betrieblichem Arbeitsanfall eigenmächtig den Umfang und die Lage der Arbeitszeiten fest. Im Arbeitsvertrag ist meist nur eine (eher geringe) Zahl an Arbeitsstunden fest vereinbart. Um dieses Fixum pendelt das wöchentlichen Arbeitsvolumen, meist arbeiten die Beschäftigten mehr, manchmal auch weniger. Das Einkommen aus den garantierten Mindestwochenstunden ist sehr häufig nicht, das tatsächliche Monatsentgelt auch nur selten existenzsichernd, wobei die Abrufkräfte sowieso nie wissen, wie viel Geld sie am Ende des Monats tatsächlich verdienen werden. Neben der Kontoführung ist auch die private Lebensführung stark beeinträchtigt. Eine vorausschauende Planung von Aktivitäten ist kaum möglich, da die Lage der Arbeitszeiten schwankt und die Einsatztermine in der Regel nie frühzeitig genug bekannt sind.
 
Wie viele Erwerbstätige in Deutschland (ganz oder teilweise) eine Arbeit auf Abruf ausüben, ist nicht ganz klar. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nennt für 2016 eine Zahl von 1,8 Mio. Personen, das entspräche 4,5 Prozent der Beschäftigten. Ein WSI-Report von 2014 spricht von 5,4 Prozent aller abhängig Beschäftigten, während die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) für 2015 einen Anteil von sieben Prozent errechnet hat.

Weiterlesen:

https://www.miese-jobs.de/chroniken/2019/21-02-19/


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Sirius
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