Umwelthilfe bekommt in Karlsruhe Recht
DUH verschickt weiter Abmahnungen für Verbraucherrechte. DPA findet Durchsetzung geltenden Rechts "umstritten"
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann weiter Unternehmen und Behörden nerven, die sich nicht an gesetzliche Vorgaben zum Umwelt- und Verbraucherschutz halten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag dem Verband in dritter und letzter Instanz Recht gegeben, der einen Stuttgarter Mercedes-Händler abgemahnt hatte.
Dieser hatte im Internet Neuwagen beworben, ohne an gleicher Stelle auch Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die damit verbundenen CO2-Emissionen zu machen. Das verstößt gegen einschlägige Verbraucherschutzbestimmungen und wurde von der DUH abgemahnt.
Die DUH ist dazu berechtigt, weil sie vom Bundesfinanzministerium auf einer Liste "qualifizierter Einrichtungen" geführt wird, die den Verband nach Unterlassungsklagegesetz und Gesetz gegen unlauteren Wettberewerb (Paragraph 8 Absatz 4) dazu berechtigt, stellvertretend für Verbraucher gegen Unternehmen vorzugehen.
Der Geschäftsführer des abgemahnten Autohauses hatte es auf eine Klage ankommen lassen, weil er der Meinung war, die DUH wolle vor allem Geld verdienen und es gehe ihr gar nicht vordergründig um Verbraucherschutz.
Mag sein, dass er eine gegen die DUH gerichtete Kampagne rechter Parteien, der interessierten Industrie und eines Teils der Medien zu ernst genommen hatte, die den Verband als "Abmahnverein" verunglimpften, weil er immer wieder den Finger in die Wunde des Dieselskandals legte.
Jedenfalls scheiterte der Autohändler schon 2016 in der ersten und 2018 in der zweiten Instanz. Das BGH zitiert im April 2019 in einer Ankündigung der Verhandlung in Karlsruhe aus den Begründungen der ersten beiden Instanzen:
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https://www.heise.de/tp/news/Umwelthilfe...ht-4463542.html
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