Seit Jahren bemüht sich die AfD darum, im Präsidium des Bundestags zu sitzen - auch mit zwei Klagen in Karlsruhe. Doch die bringen die Rechtspopulisten keinen Schritt weiter.
"Die AfD hat keinen uneingeschränkten Anspruch auf einen Vizepräsidenten-Posten im Bundestag. Das Recht zur gleichberechtigten Berücksichtigung stehe unter dem Vorbehalt der Wahl des Kandidaten durch die anderen Abgeordneten, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter wiesen eine Organklage der AfD-Fraktion als „offensichtlich unbegründet“ zurück. (Az. 2 BvE 9/20)
Die Entscheidung kam überraschend. Offiziell angekündigt war für den Vormittag nur die Urteilsverkündung in einem zweiten Verfahren zum Thema. Hier ging es um die Klage eines einzelnen AfD-Abgeordneten, die ebenfalls erfolglos blieb (Az. 2 BvE 2/20). Unmittelbar im Anschluss veröffentlichte das Gericht dann unangekündigt den zentralen Beschluss zur Klage der Fraktion. Dieser erging schriftlich ohne vorherige Verhandlung und wurde deshalb nicht verlesen..."
https://www.wz.de/politik/inland/afd-kom...um_aid-67384687
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