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Benedikt XVI. will sich gegen Klage verteidigen

#1 von Sirius , 10.11.2022 16:02

Benedikt XVI. will sich gegen Klage verteidigen

Nach der Klage eines mutmaßlichen Missbrauchsbetroffenen will sich der emeritierte Papst Benedikt XVI. am Landgericht Traunstein verteidigen. Es geht um seine Verantwortung als ehemaliger Münchner Erzbischof im Fall eines verurteilten Priesters.

Der emeritierte Papst Benedikt XVI. will sich nach einer Klage gegen ihn am Landgericht Traunstein verteidigen. Er habe seine Verteidigungsbereitschaft mitgeteilt, bestätigte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Damit ist eine Hürde auf dem Weg zu einem möglichen Prozess genommen. Hätte der frühere Kardinal Joseph Ratzinger diesen Schritt nicht unternommen, wäre ein sogenanntes Versäumnisurteil ergangen – allerdings ohne, dass das Gericht sich mit den Vorwürfen gegen ihn auseinandergesetzt hätte.

Geklagt hat ein 38-jähriger Mann, der nach eigener Aussage als Kind in den 1990er-Jahren im Landkreis Altötting von Priester Peter H. missbraucht wurde. Strafrechtlich ist der Fall verjährt, aber der Betroffene will die Angelegenheit zivilrechtlich klären. Seine Klage richtet sich gegen den Täter, aber auch gegen das Erzbistum und die beiden ehemaligen Münchner Erzbischöfe, Kardinal Friedrich Wetter und Kardinal Joseph Ratzinger, den späteren Papst Benedikt XVI. Letzteren sieht er in einer institutionellen Verantwortung.
Unter Erzbischof Ratzinger wurde Peter H. in den frühen 1980er-Jahren in der Seelsorge eingesetzt, obwohl es zuvor im Bistum Essen Missbrauchsvorwürfe gegen ihn gab. Und obwohl das Amtsgericht Ebersberg ihn wegen sexuellen Missbrauch in seiner Zeit als Geistlicher in Grafing bei München verurteilt hatte.

Unterstützung für die Klage kam von der Initiative "Sauerteig". Diese engagiert sich im Pfarrverband Garching-Engelsberg, einer der Kirchengemeinden, in denen Pfarrer H. eingesetzt war. Die Initiative hatte den Papst in einem offenen Brief aufgefordert, sich dem Gericht zu stellen. Seine Entscheidung, dies zu tun, wird ausdrücklich begrüßt.
In der Klage geht es um die Frage der möglichen Schuld, strafrechtlich relevant ist sie nicht. Stünden die Angeklagten, mit Ausnahme des Täters, zu ihrer christlichen Verpflichtung, begangenes Unrecht anzuerkennen, werde "die Klage erfolgreich sein", so der Anwalt des Klägers, Andreas Schulz.

"Tun sie dies nicht, wird sich der Reputationsschaden noch vergrößern, und die katholische Kirche wird die Erosion des Glaubens beschleunigen", sagt Schulz. Einen ganz anderen Effekt habe die Klage auf seinen Mandanten. "Die heilende Wirkung einer erfolgreichen Klage verschafft ihm die Genugtuung, die die Kirche nicht zu leisten imstande war."
Laut Deutscher Presse-Agentur lässt sich Benedikt XVI. von einer großen Kanzlei vertreten, die nach eigenen Angaben eine der "zehn führenden wirtschaftsberatenden Rechtsanwaltssozietäten" auf der Welt ist. Der emeritierte Papst muss sich bis Ende Januar schriftlich zu den Vorwürfen des Klägers äußern.

Weiterlesen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/ben..._eid=7a83bdcc66


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Sirius
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