VW: Ahnungslosigkeit als Verteidigung
Der Dieselskandal in den USA hat für VW ein juristisches Nachspiel: Aktionäre fordern eine Milliarden-Entschädigung. Die VW-Anwälte setzen vor allem auf den Schutz durch Unwissenheit.
Von Christine Adelhardt, Thorsten Hapke und Stephan Wels
Für Volkswagen ist es der teuerste Rechtsstreit, der zurzeit noch offen ist: die Zivilklagen von diversen Investoren und Investmentfirmen. Mehr als neun Milliarden Euro fordern sie für erlittene Aktienkursverluste im Zuge der Dieselaffäre. VW habe die Aktionäre zu spät über die Rechtsverstöße in den USA und die drohenden Strafzahlungen informiert, sagen die Kläger. Jetzt hat VW eine ausführliche Klageerwiderung vorgelegt im Rahmen der Musterklage, die vor dem Oberlandesgericht Braunschweig anhängig ist.
Konkret geht es um die Frage: Hätte VW im Spätsommer 2015 die Aktionäre mit einer Ad-hoc-Meldung vor den Kursverlusten warnen müssen, die durch den Dieselbetrug drohten? In der Klageerwiderung weisen die Anwälte des Konzerns das mit zwei Argumenten zurück: Zum einen hätten die verantwortlichen Vorstände von dem Betrug lange keine Ahnung gehabt und zum anderen hätten sie, als der Betrug dann eingestanden war, aufgrund vergleichbarer Fälle davon ausgehen müssen, dass die Höhe möglicher Strafen keine Kursrelevanz haben würde.
In dem Schriftsatz von VW finden sich auch neue Informationen darüber, wie früh der amtierende Aufsichtsratsvorsitzende Hans-Dieter Pötsch über die Probleme mit den US-Dieselautos informiert war. Nach Darstellung von VW habe Pötsch aber nicht ermessen können, wie brisant der Sachverhalt ist.
Weiterlesen:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/vw-a...klagen-101.html
So geht es ja Bankräubern und anderen Gangstern auch: Man kann einfach nicht vorhersehen, was wohl passiert, wenn man erwischt wird.
Vielleicht hätte man doch vorher im Labor Versuche mit Aktionären machen sollen.
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