Verbraucher aufgepasst
Das ändert sich im März
Für Kleinkrafträder gibt es neue Kennzeichen, Ärzte dürfen Wiederholungsrezepte ausstellen, bei der Gartenarbeit darf nur noch eingeschränkt rangeklotzt werden und Betreuung für den Nachwuchs gibt es nur noch mit einer Masern-Impfung. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.
Ärzte dürfen Wiederholungsrezepte ausstellen
Für chronisch kranke Patienten wird es ab dem neuen Monat leichter, denn das Gesetz zum Wiederholungsrezept tritt dann in Kraft. Es sieht vor, dass für ein und dieselbe Verordnung bis zu drei wiederholte Abgaben möglich sind. Ein Wiederholungsrezept muss allerdings gesondert gekennzeichnet werden. Die Gültigkeitsdauer ist dabei jeweils vom Arzt festzulegen. Macht dieser keine Angabe, ist die Gültigkeit automatisch auf drei Monate begrenzt.
Eingeschränkte Gartenarbeit
Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt das Schnittverbot im Garten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist damit das Heckenschneiden und Bäumefällen verboten. So möchte der Gesetzgeber Tiere und Pflanzen schützen. Erlaubt sind dann nur noch "schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen".
Mehr Fachkräfte dürfen einwandern
Um den Bedarf der Wirtschaft an qualifizierte Fachkräfte zu decken, dürfen mehr Menschen aus Nicht-EU-Ländern mit entsprechender Qualifikation einwandern. Mit dem nun in Kraft tretenden Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis angepasst. Bislang durften Fachkräfte ohne Hochschulabschluss, die aus sogenannten Drittstaaten kommen, nur hier arbeiten, wenn sie in einem "Engpassberuf" beschäftigt waren - zum Beispiel in der Altenpflege. Jetzt ist dies allen Fachkräften gestattet, unabhängig vom ausgeübten Beruf. Voraussetzung: eine Jobzusage, ein anerkannter Berufsabschluss und die nötigen Sprachkenntnisse.
Kinderbetreuung nur noch bei vorliegender Masern-Impfung
Ist das Kind nicht gegen Masern geimpft, gibt es ab dem neuen Monat keinen Zugang mehr zu Kindertagesstätten und Schulen. Vor der Aufnahme in eine Einrichtung müssen Eltern jetzt nachweisen können, dass der Nachwuchs die entsprechende Impfung erhalten hat. Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2500 Euro rechnen. Kinder, die bereits im Kindergarten und in der Schule betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 nachreichen.
Nachweistest für K.-o.-Tropfen wird Kassenleistung
Wer Opfer eines Sexualdeliktes wurde, musste bislang die Kosten für eine vertrauliche Spurensicherung selbst begleichen. Ab dem 1. März werden diese Kosten von den Krankenkassen übernommen. Auch Laboruntersuchungen, die nötig sind, um etwa sogenannte K.-o.-Tropfen nachzuweisen, sind ab März eine Kassenleistung.
Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder
Die Farbe der Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder wechselt jährlich. Somit kann leichter überprüft werden, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist. Ab März werden grüne von schwarzen Schildern abgelöst. Alle Mofas, Mopeds, Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads mit weniger als 50 Kubikzentimetern und einer Spitzengeschwindigkeit von 45 km/h müssen das entsprechende Versicherungskennzeichen tragen. Gleiches gilt für schnelle E-Bikes (S-Pedelecs), die Spitzengeschwindigkeiten bis 45 km/h erreichen können.
Ohne aktuelles Kennzeichen erlischt der Versicherungsschutz und das Fahrzeug darf nicht auf die Straße. Zudem macht sich der Fahrer auch strafbar. Ein neues Kennzeichen ist direkt beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung und auch beim Moped-Händler zu haben.
Umzugskostenpauschale steigt
Ab dem 1. März kann sich, wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, über eine höhere Umzugskostenpauschale freuen, die steuerlich geltend gemacht werden kann. Sie steigt auf 1639 Euro für Verheiratete oder Alleinerziehende, Ledige bekommen 820 Euro angerechnet und es gibt 361 Euro für jedes weitere Mitglied eines Haushaltes. Die Pauschale betrifft alle Kosten außer Transport- und Reisekosten sowie doppelte Mietzahlungen. Die können in nachgewiesener Höhe abgesetzt werden.
Verbot von Blitzer-Apps, höhere Bußgelder, mehr Schutz für Radler
Bereits Mitte Februar 2020 hat eine umfangreiche Ergänzung der Straßenverkehrsordnung (StVO) den Bundesrat passiert. Es ist damit zu rechnen, dass sie Mitte März Eingang in das Bundesgesetzblatt findet und damit in Kraft tritt. Dort ist unter anderem vorgesehen, dass nun auch die Benutzung von Smartphone-Apps, die vor Radarkontrollen, also Blitzern, warnen, nicht benutzt werden dürfen. Die Handhabe ist allerdings noch unklar. Denn nur bei einem Anfangsverdacht, zum Beispiel durch einen Signalton der App, kann die Polizei das Smartphone sicherstellen.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Das-aendert...le21606632.html
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