Gesundheitsdaten
Niedersachsen schickt weiter Coronalisten an die Polizei
Die Landesdatenschutzbeauftragte hält die Übermittlung der Daten für illegal und hat angeordnet, sie umgehend einzustellen. Nun werfen Oppositionspolitiker:innen der Landesregierung vor, das Parlament zu umgehen. Ein Jurist rät Menschen in Quarantäne zur Strafanzeige gegen das Sozialministerium.
Niedersachsens Gesundheitsämter übermitteln weiterhin Daten von Coronavirus-Infizierten an die Polizei. Auch Namen und Adressen von Menschen, die mit ihnen Kontakt hatten, stehen auf den sogenannten Quarantänelisten. Damit setzt sich die Landesregierung über die Einschätzung der Landesdatenschutzbeauftragten Barbara Thiel hinweg.
Am Dienstag vergangener Woche hatte das Sozialministerium die Weitergabe der Daten in einem Schreiben an die Landkreise und kreisfreien Städte veranlasst. Thiel forderte die Behörden am Freitag auf, ihre Anordnung umgehend zurückzunehmen. „Natürlich nehmen wir die Kritik der Landesdatenschutzbeauftragten sehr ernst und werden die aufgeworfenen Fragestellungen nochmals prüfen“, teilte ein Sprecher des Innenministeriums netzpolitik.org mit. Am selben Tag bekräftigte die Behörde die Maßnahme mit einem weiteren Erlass.
Einen kurzen Ausschnitt aus dem neuen Erlass veröffentlichte der Hannoversche Blog Freiheitsfoo. Demnach bezieht sich das Innenministerium nun nicht mehr nur auf das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, sondern argumentiert auch mit dem sogenannten Rechtfertigenden Notstand und dem Strafgesetzbuch.
Die Landesdatenschutzbeauftragte hat dem widersprochen. So seien die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstands nicht für sämtliche Personen gegeben, deren Daten pauschal an die Polizei übermittelt werden, wie es in einer Erklärung hieß.
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https://netzpolitik.org/2020/niedersachs...an-die-polizei/
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