Ticket-Erstattungen: Wie Airlines gegen geltendes Recht verstoßen
Zwar ist die Lösung der Zwangsgutscheine für ausgefallene Flüge und Reisen vom Tisch, aber dennoch erhalten Airline-Kunden in den seltensten Fällen ihr Geld zurück. Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?
Ein Fall, wie ihn Tausende in diesen Tagen erleben: Alexandra B. hatte bei Condor einen Hin- und Rückflug nach Palma gebucht, der aufgrund der weltweit gültigen Reisewarnung des Außenministeriums abgesagt wurde. Doch ihren vorausbezahlten Flugpreis hat sie bis heute nicht zurückerhalten.
Wenn sie das Callcenter anruft, werde sie "immer wieder abgewimmelt und weitergereicht", schreibt sie in einer E-Mail an den stern. Inzwischen hat sie mehr als 15 E-Mails an den Ferienflieger geschrieben – ohne dass eine Rücküberweisung auf ihr Bankkonto erfolgte.
Dabei besagt das geltende Recht, dass Flugreisende Anspruch auf die "vollständige Erstattung der Flugscheinkosten" innerhalb von " sieben Tagen" haben, "zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde", so heißt es im Artikel 8 der EU-Verordnung Nr. 261/2004.
Bis zur Coronakrise funktionierte diese Regelung. Aber bereits in der zweiten Märzhälfte hatte die Lufthansa auf ihrer Homepage die Erstattungsfunktion per Mausklick abgeschaltet und Reisebüros in einem Schreiben informiert. "Die Erstattungsmöglichkeiten für Tickets der Lufthansa Group Airlines wurden vorübergehend in den Reservierungssystemen sowie auf den Webseiten der Airlines angepasst. Bereits eingereichte Refunds werden mit Verzögerung bearbeitet."
Weiterlesen:
https://www.stern.de/reise/service/ticke...source=standard
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