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Hartz-IV-Empfängern droht Rückzahlung wegen 9-Euro-Ticket

#1 von Sirius , 15.06.2022 15:59

Jobcenter können Geld zurückfordern
Hartz-IV-Empfänger besorgt: Vielen droht Rückzahlung wegen 9-Euro-Ticket

Das 9-Euro-Ticket ist ein Renner. Millionen Bürger haben sich das staatliche Schnäppchen bereits gesichert. Darunter auch viele Hartz-IV-Bezieher. Doch einige könnte das Billigticket teuer zu stehen kommen.
Brauchen Kinder von Hartz-IV-Beziehern ein Schülerticket für Bus und Bahn, zahlt das das jeweilige Jobcenter. Nutzt ein Schüler jetzt das günstige 9-Euro-Ticket, verringert das den Preis, für den das Jobcenter aufkommt. Eine mögliche Folge: Die Behörde verlangt die Differenz zwischen normalem Preis für ein Schülerticket und dem 9-Euro-Ticket zurück. Das kann richtig teuer werden, wie die Website „HartzIV.org“ berichtet.
Denn es geht dabei um die Beträge von drei Monaten, da das 9-Euro-Ticket für Juni, Juli und August gilt. Zumindest, wenn jemand drei aufeinanderfolgende Tickets kauft.

Der Artikel beruft sich auf das in dem Bundesland zuständige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Die Stuttgarter Juristen bewerten den Sachverhalt als eine „ungerechtfertigte Bereicherung“, wie es in dem Artikel heißt. Die Experten beziehen sich auf Paragraph 29 Abs. 5 SGB II („Sozialgesetzbuch II“). Darin geht es um die Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ergänzend regelt § 34a Abs. 6 S. 2 die „ Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen “.
Neben dem Bundesland Baden-Württemberg nehmen auch Bayern, Niedersachsen und Thüringen eine derartige rechtliche Bewertung vor, wie es in dem Bericht heißt. Auch hier sei mit Rückforderungen der Behörde zu rechnen.

Allerdings müssen nicht alle Hartz-IV-Bezieher vor hohen Rücküberweisungen zittern – selbst in den „strengen“ Bundesländern. Denn selbst Niedersachen betone, dass die Verwaltungspraxis der einzelnen Jobcenter entscheidend für das konkrete Vorgehen sei. Das heißt im Klartext: Das Jobcenter entscheidet, ob die Hartz-IV-Empfänger die „Überzahlung“ für das Schülerticket erstatten müssen. Besteht die Behörde nicht auf eine Erstattung, können die Familien das Geld behalten.

Deutschland ist ein föderativer Staat, das heißt: Viele Regelungen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Das gilt auch bei möglichen Rückforderungen für das 9-Euro-Ticket für Schüler. In Schleswig-Holstein etwa erhalten laut dem Bericht Hartz IV Empfänger im Zusammenhang mit dem 9-Euro-Ticket lediglich einen Änderungsbescheid. Auf Rückforderungen aber verzichten die Jobcenter. Begründet werde das mit Argument, dass es sich bei Kostenübernahme für Schülertickets um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket handle und hier keine Rückforderung erfolge.

Weiterlesen:

https://www.focus.de/finanzen/news/jobce..._107959531.html


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Sirius
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