Vertrauen ohne Kontrolle: Datenschutz ausgehebelt
Der Bundestag ignoriert mit dem zweiten Pandemieschutzgesetz den Datenschutz. Das Justizministerium schweigt. Heiko Maas beweist tiefschwarzen Humor - Ein Kommentar
Dann wird man lächelnd vor die Kamera treten und so etwas sagen wie "Wir begrüßen, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben. Das schafft gesellschaftlichen Frieden." Und dann wird das, was ohnehin kaum ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt ist, auch schon wieder vergessen sein. Keiner wird die Verantwortung für das tragen müssen, was am vergangenen Donnerstag im deutschen Parlament, dem "Herzen der Demokratie", geschehen ist. Und weil keiner die Verantwortung dafür wird tragen müssen, konnte es auch nur geschehen.
Am 14. Mai wurde in Bezug auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger gegen den ausdrücklichen Protest des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber die staatliche Begründungspflicht für Grundrechtseingriffe faktisch ausgesetzt.
Ohne eine rechtsstaatlichen Prinzipien genügende Begründung beschloss der Bundestag mit dem zweiten Pandemieschutzgesetz, dass künftig u.a. bundesweit personenbezogene Daten von nicht infizierten Bürgern nach erfolgter negativer Testung (SARS-CoV und SARS-CoV-2) staatlich erfasst und an das Gesundheitsminister Spahn unterstellte Robert-Koch-Institut weitergeleitet werden müssen (Spahn will auch Daten von Nicht-Infizierten).
Hatte Spahns Implantateregistergesetz den Datenschutz zumindest noch formal legal unter Bezugnahme auf die Datenschutzgrundverordnung ausgehöhlt (Der fleißige Herr Spahn: Mit Vollgas gegen den Datenschutz), taucht in der Begründung zu seinem nun beschlossenen zweiten Pandemiegesetz der Begriff "informationelles Selbstbestimmungsrecht" erst gar nicht auf.
Der Protest des Bundesdatenschutzbeauftragten gegen die "dürftigen Angaben in der Begründung" wurde einfach ignoriert. "Nicht ansatzweise", so hatte Kelber gewarnt, lasse die Begründung erkennen, "auf welcher Grundlage hier in die Grundrechte einer eklatanten Anzahl von Betroffenen eingegriffen werden soll". Seine Mahnung, dass Grundrechtseingriffe nach Maßgabe von Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit begründet werden müssen, hat kaum jemanden interessiert.
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https://www.heise.de/tp/features/Vertrau...lt-4723641.html
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