Der fleißige Herr Spahn - Mit Vollgas gegen den Datenschutz
Wie man Datenschutzabbau im Gesundheitswesen als Sicherheitsmaßnahme framet
Medienwirksam stellt sich der Bundesgesundheitsminister als Hüter des Datenschutzes dar. In Wirklichkeit hat er gerade unbemerkt von der Öffentlichkeit einen bedeutenden Eingriff in die Grundrechte des Bürgers durchs Parlament gebracht.
Das Wichtigste zuerst:
Jeder Bürger, dem ein medizinisches Implantat eingesetzt wird, wird zukünftig laut "Implantateregister-Errichtungsgesetz" verpflichtet, seine sensiblen Gesundheitsdaten zentral in einem staatlichen Patientendaten-Implantationsregister verarbeiten und z.T. pseudonymisiert zu vielfältigen Zwecken (u.a. zur Sekundärnutzung für "wissenschaftliche Zwecke") weiternutzen zu lassen.
Zu den Implantaten zählt das Gesetz Gelenkendoprothesen (Hüfte, Knie, Schulter usw.), Brustimplantate, Herzklappen und andere kardiale Implantate, implantierbare Defibrillatoren und Herzschrittmacher, Neurostimulatoren, Cochlea-Implantate, Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen sowie Stents.
Neben Daten zur Identifizierung des Betroffenen werden folgende Daten verarbeitet: technische, zeitliche, organisatorische, klinische Daten zu den gesamten Versorgungsprozessen, insbesondere Anamnese, Befunde, Indikationen, Voroperationen, Größe, Gewicht des Patienten, Aufnahmedatum, Datum der Operation und Datum der Entlassung. Desweiteren technische, zeitliche, organisatorische, klinische und ergebnisbezogene Daten zur Nachsorge und Ergebnismessung.
Der Gesetzesname "Implantateregister-Errichtungsgesetz" ist daher irreführend. Er legt nahe, entsprechend der Forderung der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 ein Produkteregister zu errichten, das u.a. im Notfall die Rückverfolgbarkeit der Implantate sicherstellt. Spahns Register geht dagegen als vollumfängliches Patientendaten-Implantationsregister meilenweit darüber hinaus.
Weiterlesen:
https://www.heise.de/tp/features/Der-fle...tz-4556149.html
„Das Gesetz hat jetzt 34 Seiten und die Begründung 100, weil Sie gut begründen müssen, wenn Sie im Datenschutz möglicherweise etwas mehr verpflichtend machen und nicht alles von einer Einwilligung abhängig machen, wenn 's um solche Versorgungsdatensammlungen geht. [...] Aber es geht ! - Wir sind damit gut durchs Kabinett gekommen!!!“
Jens Spahn
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