Neuer Straftatbestand
Diskussion um "Feindeslisten"
Neonazis und Linksextremisten legen oft Liste mit Namen, Adressen und anderen persönlichen Daten ihrer politischen Gegner an. Die Bundesregierung will solche "Feindeslisten" nun unter Strafe stellen. Union und SPD streiten um die Details.
Von Florian Flade, WDR, und Georg Mascolo, NDR/WDR
Walter Lübcke stand auf einer Liste. Sein Name, seine Privatanschrift und seine Telefonnummer. Gefunden wurde die Liste im November 2011 im Brandschutt eines Hauses im sächsischen Zwickau, indem jahrelang unentdeckt das NSU-Trio gelebt hatte.
Rund 10.000 Namen und Adressen von Politikern, Aktivisten, Organisationen und Einrichtungen hatten die Rechtsterroristen zusammengetragen - eine Liste ihrer Feinde. Der hessische CDU-Politiker Lübcke gehörte schon damals dazu. Acht Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU wurde Walter Lübcke ermordet. Der Rechtsextremist Stephan E. soll den Kasseler Regierungspräsidenten im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses erschossen haben. Offenbar weil dieser sich für eine offene Flüchtlingspolitik engagiert hatte. Lübcke war dafür angefeindet worden. Im Internet gab es zahlreiche Mordaufrufe gegen ihn - und seine Adresse kursierte im Netz.
Die Bundesregierung will das Anlegen solcher "Feindeslisten", "die bei anderen die Bereitschaft wecken sollen, Straftaten gegen die betroffenen Personen zu begehen" nun unter Strafe stellen. Nach Recherchen von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" gibt es jedoch unterschiedliche Auffassungen zwischen der Union und der SPD, wie genau ein solcher Straftatbestand aussehen soll.
In dieser Woche soll das Gesetzespaket zur "Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" verabschiedet werden. Darin geht es unter anderem um strengere Meldepflichten für Hasskommentare im Netz. Das Anlegen von "Feindeslisten" als neuen Straftatbestand haben die Koalitionäre allerdings aus dem Gesetzespaket herausgelöst, denn es gibt noch eine Debatte um die Details. Erst nach der Sommerpause sollen dazu juristische Sachverständige im Bundestag gehört werden.
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https://www.tagesschau.de/inland/strafta...listen-101.html
Und werden dann auch die Bundesminister und deren untere Chargen unter Strafe gestellt, wenn sie „Bürgerlisten“ allein zum Zwecke der Überwachung anlegen, auf die auch die Nazis Zugriff haben? Das kann uns leider weder die Regierung noch das ARD-Staatsfernsehen sagen. Dann kommen ja auch schwere Zeiten auf die Finanzämter und die GEZ-Schergen zu.
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