Bundesverfassungsgericht urteilt
Ermittler-Zugriff auf Handydaten geht zu weit
Im Kampf gegen Straftäter und Terroristen dürfen Sicherheitsbehörden die Daten von Handy- und Internetnutzern abfragen. Die Hürden für den Zugriff sind Kritikern zu niedrig. Das Verfassungsgericht gibt ihnen nun recht.
Die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr verletzten die Rechte der Inhaber. Das Bundesverfassungsgericht erklärte mehrere Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig. Sie verletzten das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Das Telekommunikationsgesetz und entsprechende Vorschriften in anderen Gesetzen müssen nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden. Solange bleiben die beanstandeten Regelungen in Kraft.
Die Richter des Ersten Senats machen aber Maßgaben für ihre Anwendung. Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste nutzen die Auskünfte, um Verbrechen aufzuklären oder Terroranschläge zu verhindern. Dazu dürfen sie zum Beispiel bei Telefongesellschaften und Providern die "festen" Bestandsdaten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum abfragen, aber auch die genutzten IP-Adressen. Die Regelungen mussten nach einem ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 schon einmal überarbeitet werden. Nun stellte sich heraus, dass das reformierte Gesetz immer noch nicht den Anforderungen genügt.
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