IMMER HÖHERE ZUZAHLUNGEN
Verbraucherschützer: Pflegekosten sind «soziale Zeitbombe»
Steigerungsraten wie sonst nur bei Mieten in Berlin oder München - Verbraucherschützer fordern wegen explodierender Kosten einen Bundeszuschuss bei der Pflege.
Die Verbraucherzentralen verlangen angesichts immer höherer Zuzahlungen für die Pflege im Heim ein baldiges Gegensteuern der Bundesregierung.
«Die Pflegekosten sind eine tickende soziale Zeitbombe», sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. «Es gibt bei den Eigenanteilen Steigerungsraten wie sonst höchstens bei Berliner und Münchner Mieten.» Spätestens wenn die Corona-Pandemie ein wenig mehr im Griff sei, müsse die Pflegefinanzierung Thema Nummer eins auf der Agenda von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) werden.
Pflegebedürftige müssen für die Heimbetreuung immer mehr aus eigener Tasche beisteuern. Im bundesweiten Schnitt stiegen die selbst zu zahlenden Anteile über die Marke von 2000 Euro im Monat, wie aus Daten des Verbands der Ersatzkassen mit Stand 1. Juli hervorgeht. Im Schnitt sind nun 2015 Euro fällig und damit 124 Euro mehr als Mitte 2019. Dabei gibt es große regionale Unterschiede. In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen aber noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und für Investitionen in den Heimen dazu.
Vzbv-Chef Müller forderte: «Die Leistungssätze der Pflegeversicherung müssen jährlich und automatisch angepasst werden - orientiert an der Inflationsrate und den Personalkosten.» Dies könne nicht immer ein Verschiebebahnhof fast auf den Sankt-Nimmerleins-Tag sein. Zudem gebe es eine gesamtgesellschaftliche Finanzierungsverantwortung. «Deswegen braucht es einen Bundeszuschuss aus dem Steueraufkommen für die Pflege. Das ist sinnvoll und angemessen, um das Risiko weder allein auf die Pflegebedürftigen noch allein auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Beitragszahler zu verlagern.»
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