DAS GRUNDGESETZ ALS TRITTBRETT
Rechts-Extreme wollen Grundrechte-Bewegung kapern
Sie versuchen es: Von der AfD bis zu mehr oder minder ganz offenen Nazis wollen Rechte gern Anschluss an die neue Bewegung gegen das Corona-Regime und für das Grundgesetz bekommen. Das, was sich heute in Deutschland noch links nennt oder nennen lässt, verbreitet dieser Versuche wegen, die Grundrechte-Bewegung sei „rechtsoffen“. Auch deshalb macht es Sinn, den Begriff „rechts“ neu zu untersuchen. Am besten auf der Basis des Grundgesetzes, denn das war in Wortlaut und Absicht seiner bundesrepublikanischen Mütter und Väter eine Absage an das Nazi-Regime, von dem die Deutschen kurz vor der Formulierung des Gesetzes durch die vier Alliierten befreit worden waren.
Zwischenzeitlich ist das Grundgesetz ein Allerweltsartikel, auf das sich auch Parteien berufen, die sich gegen das Grundgesetz verhalten. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, wünscht die gültige Verfassung. Doch längst ist die „Staatsgewalt“ eine Sache der diversen Koalitionen in den parlamentarischen Hinterzimmern. Das „Volk“ ist in diesen Zimmern nicht erwünscht. Auch der fromme Wunsch des Gesetzes in seiner Präambel, das deutsche Volk solle dem Frieden dienen, ist im NATO-Bombenhagel, ob in Jugoslawien oder Afghanistan, mithilfe deutscher Truppen und Parlamentarier zertrümmert worden. Die Absage an die Nazis und ihren Krieg findet sich auch in einer zaghaft antikapitalistischen Haltung. Zur Zeit der Gründungs-Eltern wusste man noch, dass die Nazis mit dem Geld und der Zuneigung des Kapitals an die Macht gekommen waren. So erklärt sich der Artikel 15, der eine „Vergesellschaftung“ von Produktionsmitteln und Grund und Boden, sprich Enteignung, „Überführung in Gemeineigentum“ möglich macht. Das alles ist links.
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