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Maskenaffäre: Bundesgesundheitsministerium verheimlicht Anzahl der Fälle

#1 von Sirius , 19.03.2021 17:02

Maskenaffäre: Bundesgesundheitsministerium verheimlicht Anzahl der Fälle

Das CDU-geführte Bundesgesundheitsministerium (BMG) will über die Anzahl der von Mitgliedern des Bundestags vermittelten Maskenlieferungen keine Auskunft geben. Begründet, wird dies mit den Gesprächen mit der Bundestagsverwaltung über Möglichkeiten der Veröffentlichung einer im Ministerium vorliegenden Liste der Angebote. Ich habe die Bundesregierung gefragt: 
"In wie vielen Fällen sind Mitglieder des Bundestages seit Beginn der COVID-19-Epidemie gegenüber der Bundesregierung als Vermittler oder Hinweisgeber für später tatsächlich erfolgte Aufträge der Bundesregierung zur Beschaffung von medizinischem Material durch Dritte (bspw. Schutzausrüstung, Masken oder Medizinprodukte) aufgetreten und in welchen dieser Fälle haben sich Bundestagsabgeordnete auch nach Vertragsabschluss gegenüber der Bundesregierung bzw. den Ministerien für die Interessen der Unternehmer eingesetzt (bitte auflisten)?"

Eine Antwort verweigert die Bundesregierung, perfiderweise mit Verweis auf den Bundestag:
"In Bezug auf zahlreiche Angebote, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages dem Bundesministerium für Gesundheit zur Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung und anderen Versorgungs- und Verbrauchsgütern weitergeleitet haben, ist die Frage zu klären, wie bestmögliche Transparenz bei gleichzeitiger Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte der Abgeordneten zu gewährleisten ist. Dazu ist das Bundesministerium für Gesundheit auf den Deutschen Bundestag zugegangen. Die Bundestagsverwaltung verweist darauf, dass die Rechte Dritter, insbesondere auch Rechte der Mandatsträger, vollumfänglich gewahrt werden müssen und hält die Einbindung der Abgeordneten für einen notwendigen Schritt, um ein rechtssicheres Vorgehen zu erzielen."

Dabei habe ich nach Namen überhaupt nicht gefragt. Höchstens in der Antwort auf meine zweite Teilfrage hätten eventuell kritische Informationen genannt werden können. Offenbar hat man das im BMG aber nicht einmal geprüft, geschweige denn begründet. Auch die sonst gerne von der Bundesregierung praktizierte Beantwortung in der Geheimschutzstelle des Bundestags wäre eine Option gewesen, die man in Bezug auf die zweite Teilfrage hätte in Erwägung ziehen können – wenn man es gewollt hätte.

Weiterlesen:

https://www.jankorte.de/de/article/31991...fälle.html


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Sirius
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