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Ostfildern droht Spaziergängern mit Waffengewalt

#1 von Sirius , 31.01.2022 17:06

Schwäbische Stadt Ostfildern droht Spaziergängern mit Waffengewalt

Die Stadt Ostfildern, nahe Stuttgart, droht allen, die gegen überzogene Corona-Maßnahmen und Impfpflicht spazieren gehen, „unmittelbaren Zwang“ bis hin zum Waffengebrauch an. Die „Allgemeinverfügung“ der Stadt ist denkwürdig. Mit bürokratischer Akribie werden Unpässlichkeiten aufgelistet und damit radikalste Maßnahmen begründet.

Der Bürgermeister von Ostfildern, Christof Bolay (SPD), will es nicht hinnehmen, dass immer mehr Menschen ihren Unmut über Impfpflichtdebatten und aus ihrer Sicht völlig überzogene Corona-Maßnahmen mit unangemeldeten Montagsspaziergängen zeigen. Wobei „immer mehr“ nicht allzu viele sind. In der Allgemeinverfügung ist von erst 20, dann 30, dann 100 und beim letzten Mal sage und schreibe 140 Personen die Rede.
Da war für den Stadtrat die Grenze des Erträglichen erreicht, und er erließ am 27. Januar eine Allgemeinverfügung, die am 28. in Kraft trat. Sie verbietet derartige Ungeheuerlichkeiten bis Ende Februar, unter anderem mit dem Argument, dass sich Passanten durch Kontakt mit ungeimpften Demonstranten anstecken und „versterben“ könnten. Im Fall der Zuwiderhandlung wird Waffengebrauch angedroht.
Die Allgemeinverfügung von Ostfildern ist ein Musterbeispiel dafür, wie bürokratische Politiker und politisierte Bürokraten sich als die guten Verteidiger von Sitte und Ordnung wähnend, jedes Maß verlieren und zu Despoten werden können, ohne es zu merken. Deshalb hier einige Auszüge daraus:

Die Teilnahme an allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel auf der Gemarkung der Stadt Ostfildern, die mit generellen Aufrufen zu „Abendspaziergängen“, „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehen, nicht angezeigt sind und gegen die Regelungen der Corona-Verordnung gerichtet sind, wird an allen Wochentagen untersagt.
Für den Fall der Nichtbeachtung des Verbots nach Ziffer 1 wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs angedroht.
Die oben genannten bisherigen „Spaziergänge“ waren Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes. Versammlungen sind örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen mit dem Zweck der gemeinschaftlichen Erörterung und Kundgebung und dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung. Dies kommt durch das – in Ansammlung von rund 140 Personen – stattfindende „Spazieren“ durch verkehrsreiche Straßen und über die zentralen Plätze der Stadtteile Scharnhauser Park und Parksiedlung zum Ausdruck. Wegen der oben erwähnten Aufrufe „Ostfildern Spaziert“ kann es sich um keine Spontanversammlungen handeln und eine Anmeldung nach § 14 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes hätte somit jeweils erfolgen müssen.

Gesundheit und Leben – und somit die öffentliche Sicherheit – sind für Passanten, Radfahrer und sonstige Verkehrsteilnehmer entlang der Aufzugsstecke und auch für die Teilnehmer an den „Spaziergängen“ aus folgenden Gründen unmittelbar gefährdet:
Baden-Württemberg (Sieben-Tage-Inzidenz am 26. Januar 2022: 869,7), der Landkreis Esslingen (875,7) und insbesondere auch Ostfildern (1.033,6) sind stark von der aktuellen Omikron-Welle der Corona-Pandemie betroffen. Die täglich erhobenen Infektionszahlen steigen zurzeit stark an. (…) Weil davon ausgegangen werden muss, dass ein erheblicher Anteil der Teilnehmer nicht gegen das Corona-Virus geimpft ist, besteht die erhebliche Gefahr, dass sich Passanten entlang der Aufzugsstrecke und Versammlungsteilnehmer mit dem Virus anstecken, erkranken und schlimmstenfalls versterben.“

Weiterlesen:

https://norberthaering.de/macht-kontrolle/ostfildern/


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Sirius
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