ENERGIEKRISE
Sonderfall BRD
Vielerorts in Europa gibt es längst Energiepreisdeckel und Übergewinnsteuern. Kleiner Überblick
Seit Monaten lassen die Energiepreise Abermillionen verarmen, während Energiekonzerne Rekordgewinne machen. Staatliche Gegenmaßnahmen liegen auf der Hand. Viele Regierungen in Europa haben inzwischen Preisobergrenzen festgelegt und/oder »Übergewinnsteuern« für Krisenprofiteure. Zählt man die Länder, die bisher Energiepreisdeckel eingeführt haben, aber keine Sondersteuer, kommt man auf mindestens acht: Frankreich, Portugal, Österreich, Norwegen, Bulgarien, Kroatien, Slowenien und Estland.
Die Ausgestaltung ist sehr unterschiedlich. Norwegen zum Beispiel hat einen pauschalen Höchstpreis für Strom festgelegt: 6,8 Cent pro Kilowattstunde (kWh, zum Vergleich: In Deutschland kostete die kWh im Juni durchschnittlich 40,5 Cent). In Österreich hingegen wird nur eine bestimmte Menge gedeckelt. Darüber hinaus verbrauchter Strom muss zum Marktpreis bezahlt werden. Bis Mitte 2024 kosten die ersten 2.900 Kilowattstunden pro Haushalt und Jahr lediglich jeweils zehn Cent. Mehr als der Hälfte aller Haushalte in Austria kommt mit weniger aus.
In Frankreich wiederum gibt es bis mindestens Ende 2023 einen »Tarifschutzschild«: Verbraucher zahlen für Gas nicht mehr als bisher, der Staat übernimmt die Differenz zum Marktpreis. Der Strompreis darf steigen, aber in diesem Jahr um höchstens vier Prozent, im kommenden Jahr um 15 Prozent. Auf diese Weise werde die Staatskasse geplündert, um die Profite der Konzerne zu sichern, kritisiert die linke Oppositionspartei La France insoumise (LFI). Es brauche einen »Preisstopp« für Transaktionen zwischen Erzeugern und Händlern, erklärte Fraktionschefin Mathilde Panot unlängst: »Wir müssen in die Erzeugerkette eingreifen.«
Zur Abschöpfung von Extraprofiten hat sich die französische Regierung bisher nicht durchringen können, aber in Großbritannien werden die Übergewinne der Öl- und Gaskonzerne vorübergehend mit 25 Prozent besteuert. Auf der Insel gibt es dafür keinen Preisdeckel, der den Namen verdient – es gibt zwar eine Behörde, die Höchstpreise festsetzen kann, doch die ist weit davon entfernt, korrigierend einzugreifen.
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