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Greenpeace will Mehrwegverstöße sanktionieren

#1 von Sirius , 08.02.2023 16:40

Angebotspflicht nicht umgesetzt
Greenpeace will Mehrwegverstöße sanktionieren

Seit dem 1. Januar gilt für deutsche Betriebe die Mehrwegangebotspflicht. Doch die Umsetzung verläuft schleppend: Der Aufwand sei zu groß, die Zeit zu knapp, monieren Gewerbetreibende. Umweltschützer sehen das anders und fordern rechtliche Konsequenzen. Auch die Kundschaft ist zur Mithilfe angehalten.

Umweltorganisationen kritisieren Verstöße gegen die Mehrweg-Angebotspflicht im Gastgewerbe und wollen dagegen vorgehen. So plant Greenpeace ein Hinweisportal, auf dem Kunden Betriebe melden können, die trotz Verpflichtung keine Mehrwegverpackungen für Getränke oder To-Go-Speisen anbieten, wie Viola Wohlgemuth von Greenpeace sagte. Auch die Deutsche Umwelthilfe spricht auf Basis von Testkäufen von Verstößen auch großer Anbieter, gegen die man rechtlich vorgehen wolle.
Das Gastgewerbe verweist derweil auf hohe Belastungen für die Betriebe. "Die neue Mehrwegangebotspflicht ist für die Betriebe mit erheblichem organisatorischem und logistischem Aufwand verbunden", erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbandes Dehoga, Ingrid Hartges. Um Lebensmittel in Mehrwegbehältern in hygienisch unbedenklicher Weise anbieten zu können, müssten bauliche und technische Voraussetzungen geschaffen werden.

Aus Sicht der Umwelthilfe jedoch hatte die Branche genügend Zeit, sich vorzubereiten. An diesem Donnerstag will sie bei einer Pressekonferenz die Ergebnisse eigener Recherchen bei 16 großen Gastronomieketten vorstellen. Auch Greenpeace-Expertin Wohlgemuth pocht auf eine Durchsetzung der Regelungen durch die zuständigen Landesbehörden - mit strafrechtlicher Verfolgung bei Verstößen.
Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, müssen seit Jahresbeginn neben Einweg- auch in Mehrwegverpackungen dafür anbieten - sofern sie Einweg-Verpackungen aus Kunststoff nutzen. Bei Getränken aller Art muss es eine Mehrweg-Alternative geben. Ausnahmen gelten für kleinere Geschäfte, die nicht größer als 80 Quadratmeter sind und höchstens fünf Beschäftigte haben. Dort müssen Kunden aber die Möglichkeit bekommen, eigene Behälter befüllen zu lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Greenpeac...le23900872.html


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Sirius
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