Landgericht: „Dämliches Stück Hirn-Vakuum“ von Meinungsfreiheit gedeckt
Die SPD-Politikerin Sawsan Chebli ist mit ihrer Klage wegen Beleidigung vor dem Landgericht Heilbronn gescheitert. Die Politikerin kritisiert, das Gericht sende damit „ein fatales Signal“.
Das Landgericht in Heilbronn hat eine Klage der Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli wegen Beleidigung abgewiesen. Das geht aus dem Urteil hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Chebli war in einem Facebook-Eintrag von 2020 mit den Worten „Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli“ beleidigt worden.
Dagegen hatte die frühere Staatssekretärin im Berliner Senat geklagt und eine Entschädigung verlangt. Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass die Aussage „noch von der Meinungsfreiheit“ umfasst sei. Nicht von der Meinungsfreiheit umfasst sei im Falle von Wertungen die „Schmähkritik, Formalbeleidigung sowie Angriffe auf die Menschenwürde“, führte die Richterin aus.
Eine Schmähung im verfassungsrechtlichen Sinn sei gegeben, wenn eine Äußerung keinen nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung habe. Dieser Bezug sei aber in dieser Sache laut Richterin anzunehmen.
Chebli äußerte sich entsetzt über die Entscheidung des Landgerichts. „Das Gericht sendet mit dieser Entscheidung ein fatales Signal. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man Menschen aufs Übelste beleidigen und diffamieren darf“, sagte sie am Mittwoch. Hass und Hetze seien keine Meinung und das Netz kein rechtsfreier Raum.
Chebli, die im Netz häufig Ziel von Anfeindungen und Morddrohungen ist, hat über das Thema ein Buch geschrieben, das an diesem Mittwoch erschien. Darin wird die Politik aufgefordert, US-Plattformen wie Facebook und Twitter noch stärker als bisher zu regulieren, damit Menschen sich angstfrei im Netz bewegen könnten.
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https://www.faz.net/aktuell/politik/inla...n-18784572.html
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